Bei heute.de gibt es einen Artikel über den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle, der für uns zwar nicht viel Neues bringt, aber trotzdem einen guten Ã?berblick über die Ã?nderungen bietet. Ein Absatz lässt mich nun aber stutzen (Hervorhebung von mir): So sieht das neue Gesetz zum Beispiel vor, dass digitale Buchkopien nur in den Räumen der … „Zweiter Korb unter Beschuss“ weiterlesen
Bei heute.de gibt es einen Artikel über den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle, der für uns zwar nicht viel Neues bringt, aber trotzdem einen guten Ã?berblick über die Ã?nderungen bietet.
Ein Absatz lässt mich nun aber stutzen (Hervorhebung von mir):
So sieht das neue Gesetz zum Beispiel vor, dass digitale Buchkopien nur in den Räumen der Bibliotheken und nur an speziellen Terminals gelesen werden dürfen. Der Versand innerhalb einer Bildungseinrichtung – also etwa einer Universität – ist nicht erlaubt. Jeder Wissenschaftler muss sich folglich in die Bibliothek begeben und dort möglicherweise vor einem besetzten Lesegerät Schlange stehen, obwohl es technisch überhaupt kein Problem wäre, ihm das Lesen des fraglichen Buches auch an seinem Büro-Computer zu ermöglichen.
Was ist mit “Versand” gemeint? Kann ich innerhalb “meiner” Institution nun keinen Aufsatz per E-Mail mehr schicken?