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The Uncensored Library – Reporters without borders

Für Leute, die gerne sehen möchten, wo sie hingeleitet werden:

  1. Der erste Link leitet zu einem Beitrag auf Piqd.de und
  2. der zweite dann zur eigentlichen Webseite der Uncensored Library.

Digitale Landesbibliothek in Mecklenburg-Vorpommern?

Neues aus #MecklenburgVorpommern: MV bekommt digitale Landesbibliothek | NDR.de – Nachrichten http://t.co/eRJkGMKGpQ — LIBREAS (@LIBREAS) July 29, 2014 Das klingt gut. Wenn man den Artikel aber liest, dann handelt es sich um einen Landeszuschuss für die Onleihe, damit diese auch jene auf dem platten Land erreicht und um einen Gesamtkatalog digitaler Bestände der mecklenburgisch-vorpommernschen Bibliotheken. … „Digitale Landesbibliothek in Mecklenburg-Vorpommern?“ weiterlesen

Das klingt gut. Wenn man den Artikel aber liest, dann handelt es sich um einen Landeszuschuss für die Onleihe, damit diese auch jene auf dem platten Land erreicht und um einen Gesamtkatalog digitaler Bestände der mecklenburgisch-vorpommernschen Bibliotheken. Will heißen: Die E-Books der Wissenschaftlichen Bibliotheken (wahrscheinlich bleiben die Spezialbibliotheken aussen vor). Von Zugang ist beim zweiten Bereich nicht die Rede, außer dem vollmundigen Versprechen, jedem und jeder Zugang zu allem zu geben (“sämtlicher digitaler Medien aller Bibliotheken in MV”). Wenn dem so ist, ist es dann nicht eher eine Öffentliche digitale Landesbibliothek?

Börsenverein führt Musterprozess gegen Universitätsbibliothek

<![CDATA[Nach Paragraph 52b UrhG hat die UB Würzburg Lehrbücher digitalisiert und zugänglich gemacht, zunächst im ganzen Uninetz. Obwohl die UB die Nutzung dann auf Abmahnung des Börsenvereins hin eingeschränkt hat, will der Börsenverein jetzt einen Musterprozess einleiten, in dem diese Praxis überprüft werden soll. Mit Hilfe eines weiteren Prozesses soll auch § 52a UrhG und … „Börsenverein führt Musterprozess gegen Universitätsbibliothek“ weiterlesen

<![CDATA[Nach Paragraph 52b UrhG hat die UB Würzburg Lehrbücher digitalisiert und zugänglich gemacht, zunächst im ganzen Uninetz. Obwohl die UB die Nutzung dann auf Abmahnung des Börsenvereins hin eingeschränkt hat, will der Börsenverein jetzt einen Musterprozess einleiten, in dem diese Praxis überprüft werden soll. Mit Hilfe eines weiteren Prozesses soll auch § 52a UrhG und die Praxis von Schulen und Hochschulen überprüft werden, Teile von Lehrbüchern zu digitalisieren und campusweit teilweise verfügbar zu machen. [via gulli.de]]]>