Etwas (neues) zum Leistungsschutzrecht #lsr

“Das Altpapier” ist ein schon länger bestehender Medienbeobachtungsblog, dessen Lektüre schon seit je lohnend ist. Die heutige Ausgabe handelt vom europäischen Leistungsschutzrecht, das zurzeit versucht in den einzelnen Ländern implementiert wird. Frankreich hat den Anfang gemacht und das Blog berichtet ausführlich vom (erwartbaren) Misserfolg. Wie man wie die Zeitungsverleger erwarten kann, dass Google eine Dienstleistung erbringt und dafür noch zahlen soll, ist mir unverständlich. Man kann Google sicher aus verschiedener Perspektive grundlegend kritisieren, aber ihm hier “modernes Raubrittertum” vorzuwerfen, ist nur eine Projektion. Witzig, dass selbst der französische Präsident diesem Slogan des Lobbyismus erliegt …

EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unzulässig

Julia Reda (damals MdEP) hat es schon vor vier Jahren gesagt, dass das “Leistungsschutzrecht” (= der Wunsch der Zeitungsverleger, man möge es vergüten, wenn man auf ihre Erzeugnisse hinweist, und wenn es nur ein Schnipsel ist) “kaputt” sei. Wir haben damals diese Debatte unter dem Schlagwort “lsr” verfolgt. Jetzt hat der EUGh entschieden, dass Deutschland seiner Notifikationspflicht nicht nachgekommen ist und daher diese Rechtsvorschrift nicht gültig sei. [via golem.de] Leider dräut das europäische Recht am Horizon, das nur in nationale Gesetzgebung umgetopft wird, um dann erneut Forderungen in diese Richtung zu erheben.

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