<![CDATA[ Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer, bitte beachten Sie, dass nach der Verkündigung im Gesetzblatt Baden-Württemberg, voraussichtlich mit Wirkung zum 9. Mai 2009, eine novellierte Bibliotheksgebührenverordnung in Kraft treten wird. Neu ist die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Landesbibliotheken (§ 2 n.F). Ihre WLB [aus dem Newsletter der Württembergischen Landesbibliothek] Leider wird sie nach … „Württ. Landesbibliothek: 30 Euro pro Jahr!“ weiterlesen
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Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,
bitte beachten Sie, dass nach der Verkündigung im Gesetzblatt Baden-Württemberg, voraussichtlich mit Wirkung zum 9. Mai 2009, eine novellierte Bibliotheksgebührenverordnung in Kraft treten wird.
Neu ist die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Landesbibliotheken (§ 2 n.F).
Ihre WLB
[aus dem Newsletter der Württembergischen Landesbibliothek] Leider wird sie nach dem 09. Mai nicht mehr “meine” WLB sein. 🙁
Spannend finde ich, dass die Benutzungsgebühr noch nicht einmal die Nutzung aller elektronischen Angebote, die von der WLB lizensiert sind, beinhaltet, heißt es doch in §2, 1:
Mit der Entrichtung der Gebühr ist die Nutzung der elektronischen Angebote und die Ausleihe von Medien abgegolten. Bei den elektronischen Angeboten kann es aufgrund von Lizenzverträgen oder telekommunikationsrechtlichen Gründen Einschränkungen geben.
Zahlen müssen und dann doch keinen vollgültigen Zugriff auf die Dienstleistungen zu haben, das ist herb.]]>