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Wie ist das mit dem Urheberrecht bei Zeitungszitaten? Schwierig.

Schon seit je behandeln wir auf unseren Weblogs.Wikis.RSS-Kursen den Punkt “Urheberrecht” und erwähnen dabei, dass es zwar bisher nichts gab, was einer Zitierung aus Zeitungsaufsätzen, wenn dies ordentlich mit Anführungszeichen und Quellenangabe als Ã?bernahme aus einer fremden Quelle gekennzeichnet ist und wenn eine Kommentierung/Einschätzung und/oder ein Vergleich mit anderen Quellen oder bisheriger Praxis stattfindet. Dann … „Wie ist das mit dem Urheberrecht bei Zeitungszitaten? Schwierig.“ weiterlesen

Schon seit je behandeln wir auf unseren Weblogs.Wikis.RSS-Kursen den Punkt “Urheberrecht” und erwähnen dabei, dass es zwar bisher nichts gab, was einer Zitierung aus Zeitungsaufsätzen, wenn dies ordentlich mit Anführungszeichen und Quellenangabe als Ã?bernahme aus einer fremden Quelle gekennzeichnet ist und wenn eine Kommentierung/Einschätzung und/oder ein Vergleich mit anderen Quellen oder bisheriger Praxis stattfindet. Dann – so war unser Tenor – greift das wissenschaftliche Zitierrecht. Aber ist ein bibliothekarisches Weblog bzw. das Weblog einer Bibliothek eine wissenschaftliche Publikation? Wir konnten stets darauf verweisen, dass bis jetzt keine Schwierigkeiten aufgetaucht waren, da ja die Zeitungen das Zitat und die Quellenangabe als kostenlose Werbung verstehen konnen. Bis jetzt …
Denn jetzt meldet intern.de (früher internet intern), dass die Agentur Associated Press von Bloggern eine Unterlassungserklärung gefordert hat. Intern.de äuÃ?erte gestern die Meinung, dass AP sich von Maximalforderungen wieder etwas zurückgezogen habe, allerdings wird in einem weiteren Beitrag von intern.de berichtet, dass AP nun doch die harte Schiene wählt und für Web-Nutzung ihrer Texte eine Gebühr will, beispielsweise 12,50 Dollar für 4-25 Worte. Ob das nun so der Rechtslage entspricht, kann man füglich bezweifeln, doch sollte man sich das Zitat aus dem gestrigen intern.de-Beitrag (ich hoffe doch, dass er nicht von AP kommt …) zu Gemüte führen:

Nichtsdestotrotz könnte ein härteres Vorgehen der Agenturen die Nutzung von Zitaten schon beeinträchtigen. Auch wenn die Blogs dazu berechtigt sein mögen, Zitate zu benutzen, so müssen sie dieses Recht im Fall einer Unterlassungsforderung (z.B. Abmahnung bzw. Cease-and-Desist Letter) erst einmal erstreiten. Und ein Rechtsstreit mit einer kooperativ betriebenen Agentur, hinter der über 1.500 Tageszeitungen stehen, dürfte für keinen Blogger besonders reizvoll sein.

Wer auf der sicheren Seite stehen will, muss paraphrasieren, also umschreiben! Dies könnte auch der Qualität der Blogeinträge zugute kommen, denn so bringt man die Sache eher auf den Punkt, kommentiert auch eher einmal, als dass man mit dem blockquote-Tag ganze Zitatstellen herauslöst und bringt. Copy & Paste Ade!