Die “Lebendige Bibliothek” in Bottrop bietet an, dass jemand, die/der jemand wirbt, nur die halben Jahresgebühren zahlen muss und die/der Geworbene ebenfalls. [via Der Westen] In der Entgeltordnung der Bibliothek ist das jedoch nicht festgeschrieben.
WinWin-Situation
Die “Lebendige Bibliothek” in Bottrop bietet an, dass jemand, die/der jemand wirbt, nur die halben Jahresgebühren zahlen muss und die/der Geworbene ebenfalls. [via Der Westen] In der Entgeltordnung der Bibliothek ist das jedoch nicht festgeschrieben.