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Urheberrechtsreform ist durch
Interview zur Problematik von „verwaisten Werken“
Fachportal „Bibliotheken in Deutschland“ des Goethe-Instituts interviewt Arne Upmeier. Der Fachreferent der UB Ilmenau schildert die rechtliche Lage. Derzeit ist ein Gesetzentwurf im Geschäftsgang des Deutschen Bundestages.
Elternlose Werke
auch „verwaiste Werke“ genannt, behandelt laut heise.de der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung. Weitere Information hier.
EU-Richtlinie zu verwaisten Werken beschlossen
<![CDATA[Das Europäische Parlament beschloss nun eine Richtlinie, die Rechtssicherheit bieten soll. Verschiedene Zeitungen melden den Beschluss, nach dem verwaiste Werke in Bibliotheken öffentlich gemacht und auch digitalisiert werden können, wenn sorgfältig nach eventuellen Rechteinhabern recherchiert wurde. Eine detailliertere Einschätzung und auch den Text der Richtlinie finden Sie bei Telemedicus.]]>
Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke
Als Expert(inn)en wurden u. a. Frau Niggemann, Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek und Herr Sprang, Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V., angehört. Insgesamt 9 Sachverständige äußerten sich am 19. September 2011 bei der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke. Nähere Informationen bei heise online (dort auch schon intensive Diskussion) und beim Deutschen Bundestag, hier auch die Unterlagen. [via bib-info.de]