In dem Artikel Bücher-Pirat Spiegelbest veröffentlicht Downloadzahlen beklagt ein Organ des Buchhandels die Existenz der Website von Spiegelbest und rechnet reflexartig – wie vor Jahren die Musikindustrie, die ja MP3 total verpennt hatte – die Verluste hoch, die angeblich durch das illegale Angebot eintreten.
Ich wage zu bezweifeln, dass sich die Leute, die dort eBooks – hier sind es übrigens tatsächlich eBooks und nicht wie bei den meisten Wissenschaftsverlagen PDFs – “besorgen”, die Dateien auch “gekauft” hätten. Übrigens sind die Dateien von Spiegelbest von dem ekelhaften DRM befreit, was bei einigen Lesern evtl. auch zur Akzeptanz dieses zweifelhaften Angebotes beiträgt.
Der Börsenverein begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld, den sogenannten Gebrauchtverkauf von E-Books und anderen digitalen Dateien ohne Zustimmung des Rechtsinhabers als urheberrechtswidrig einzustufen.
vgl. Mail an die Inetbib-Liste…