@herbilis.bsky.social schreibt auf Bluesky vor ca. 3 Monaten:
“Der Verlag empfiehlt grundsätzlich auf ein Register zu verzichten, da es durch die Volltextsuche in unseren elektronischen Produkten nicht mehr notwendig ist.”
–> Was ist das für ein unprofessionelles Verständnis von Registerarbeit??
Und @donauschwalbe.bsky.social zitiert das und schreibt:
In meinem Buch sollten die Einzelnachweise ausgelagert (!) werden auf ne Webseite. Was, wenn Webseite down geht? Wissen entkoppelt. Völliger Bullshit. Musste so kämpfen… Auch um zu verhindern, mit Hunderten E-Mails belästigt zu werden, ob Aussagen stimmen (haben ein paar davon auch MIT gekriegt) 🙄
Letzteres könnte Sinn machen – wegen Kostenfragen und Aktualisierungsmöglichkeiten -, aber “Wissen entkoppelt” fasst die Problematik doch recht gut zusammen! Jedenfalls sollte doch zu einem wissenschaftlichen Werk gehören zusammen. Klar kann Wissen an verschiedenen Stellen angesammelt und miteinander vernetzt werden, das gilt aber eher für die Produktion im Team als für ein Endprodukt. Und die Nicht-Notwendigkeit von Registern – da bleibt man als Bibliothekar*in sprachlos …
[Dank an @stephanieseul.bsky.social für das Weiterleiten!]
“Paper Mills produzieren in großer Zahl gefälschte Forschungsarbeiten – oft unterstützt durch KI. Wie groß ist das Ausmaß dieser Schattenindustrie? Welche Spuren hinterlässt sie im wissenschaftlichen System? Und welche Gegenstrategien braucht es, um ihre Methoden zu erkennen und sie zu stoppen?”
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Unbeachtet von der Öffentlichkeit hat die Industrie die Verlagswelt umgekrempelt. E-Books werden jetzt gestreamt! Für Bibiotheken reicht es, nur noch wenige E-Exemplare zu lizenzieren, die Situation, in der man tausende Lizenzen bei Overdrive und anderen Firmen löhnen musste, ist vorbei! Diese wenigen Exemplare können x-fach verliehen werden, wie es eigentlich auch der elektronischen Publikation eigen ist und bei jedem “Entleih”vorgang wird die/der Leser/in einfach nach ein paar Vorlieben gefragt, um so ein Buch nach eigenem Geschmack zu generieren und ihm zur Lektüre freizuschalten. Denn – wie es die Zeit erfordert – wurde eine KI (= künstliche Intelligenz) dazu gemischt. Die nutzerorientierte Bibliothek ist nun auf der Ebene der Publikationen verwirklicht! – Beispielsweise ein Buch über Verkehrspolitik wird dann je nach persönlicher Einstellung der Leserin/des Lesers von Autos und Autobahnen handeln oder für jemand anderes von vernetzten Radwegen handelt. Nicht zu reden von der Belletristik, wo man sich entweder einen Rosamunde Pilcher-like Roman oder einen problematisierenden Text à la Juli Zeh wünschen kann. Biblikothekar*innen aus ÖBs diskutieren, ob Nutzer ein festes Profil anlegen müssen oder ob es für Leser/innen eine gewisse Wahlfreiheit geben soll. Das ist nicht zuletzt eine Kostenfrage, da die Lizenzen dann unterschiedlich berechnet werden. Die Kommunen sind hier einmal mehr gefragt, entsprechende Mittel locker zu machen!
Wissenschaftliche Bibliotheken freilich sehen sich zunehmend einem grundsätzlichen Problem ausgesetzt, da manche Verlage KI ungefragt beimengen, ohne das abgesprochen zu haben. Juristische Bibliotheken beispielsweise tagen bereits über die Frage, ob man bestimmte Datenbanken überhaupt noch anbieten soll, da das Recht plötzlich beliebig dargestellt wird. Staatsexamen mussten so schon verschoben werden, da die Grundlage plötzlich fraglich geworden ist. Das Recht verschwimmt – von anderen Fachgebieten ganz zu schweigen …
Die Verlage haben in dieser Situation auf ganzer Linie gewonnen: Die Nutzungsdaten sind – man wird es einsehen! – für all das unabdingbar und die kleinliche Kritik mancher Bibliothekar*innen wird nun endlich angesichts dieser Leistung verstummen. Es lebe die Verlagswelt (bzw. die Welt der Datakonzerne!)
Sehr lesenswerter Überblick zu Veränderungen der Verlagslandschaft. Außerdem: Wer schon immer wissen wollte, was es mit der Apotheken-Umschau auf sich hat, wird hier ebenfalls fündig 😉https://t.co/mfZ1k5AUtM
Wenn es so kommt, wie beschrieben – und es scheint mit großer Wahrscheinlichkeit so zu sein -, dann kann man gar keine Texte aus Zeitungen mehr in Bildungszusammenhängen oder auch in der Fernleihe nutzen. Gut gemacht, Zeitungsverleger, alles wird verhindert!
Julia Reda um das “neue(s) Gezerre um die Urheberrechtsreform” und die Argumente der Presseverleger-Lobby, die offenbar nicht loslassen von einer einseitigen Auslegung der EU-Urheberrechtsrichtlinie und dem Versuch, das durchzudrücken. Es geht um Tracking, um Uploadfilter, um das Urheberrecht (noch nicht einmal Zitate von 160 Zeichen sollen erlaubt sein) und, und, und … Ach, lesen Sie selbst in der Kolumne auf heise.de.