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Öffentliche Bibliotheken in NRW dürfen sonntags öffnen

So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bezüglich der Klage der Gewerkschaft Verdi gegen das sogenannte Bibliotheksstärkungsgesetz aus dem Jahr 2019. [via ÖBs in NRW]

Bibliotheksrecht

“Studierende des Departments Information der HAW Hamburg haben im Rahmen des Seminars „Urheber- und Bibliotheksrecht unter Leitung von Prof. Dr. Ulrike Verch den Internetauftritt www.bibliotheksurteile.de erstellt. Es ist die erste Sammlung deutscher Gerichtsurteile zum Bibliotheksrecht, die frei im Netz zugänglich ist. Die Website ist seit Mai 2008 online und soll Bibliothekaren, Bibliotheksnutzern, Studierenden und weiteren … „Bibliotheksrecht“ weiterlesen

“Studierende des Departments Information der HAW Hamburg haben im Rahmen des Seminars „Urheber- und Bibliotheksrecht unter Leitung von Prof. Dr. Ulrike Verch den Internetauftritt www.bibliotheksurteile.de erstellt. Es ist die erste Sammlung deutscher Gerichtsurteile zum Bibliotheksrecht, die frei im Netz zugänglich ist. Die Website ist seit Mai 2008 online und soll Bibliothekaren, Bibliotheksnutzern, Studierenden und weiteren Rechtsinteressierten Hilfe im Umgang mit bibliotheksrechtlichen Fragen bieten.”

[Hinweis von Klaus Noway in der Gruppe “Bibliothekare, FAMIS, Archivare und Dokumentare” auf Facebook]

Bürgerbegehren gar nicht rechtmäßig?

<![CDATA[In Essen will sich eine Bürgerinitiative gegen die Schließung von Zweigstellen der Stadtbibliothek wehren – mit Hilfe eines Bürgerbebegehrens. Der OB wies das nun zurück, nach seiner Rechtsauffassung sei die Schließung eine “Angelegenheit der inneren Organisation der Verwaltung”, bei der laut Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ein Bürgerbegehren nicht zulässig sei. Er bezog sich auf ein Urteil des … „Bürgerbegehren gar nicht rechtmäßig?“ weiterlesen

<![CDATA[In Essen will sich eine Bürgerinitiative gegen die Schließung von Zweigstellen der Stadtbibliothek wehren – mit Hilfe eines Bürgerbebegehrens. Der OB wies das nun zurück, nach seiner Rechtsauffassung sei die Schließung eine “Angelegenheit der inneren Organisation der Verwaltung”, bei der laut Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ein Bürgerbegehren nicht zulässig sei. Er bezog sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom April dieses Jahres, in dem es um die Schließung eines Bürgerbüros in Leverkusen ging. Die Initiative fragt sich zu recht, ob denn das Mittel eines Bürgerbegehrens überhaupt noch zulässig sei, wenn diese Auslegung rechtens sei. [via Der Westen]]]>

Scanroboter für schnelle Digitalisierung von Fachbüchern

<![CDATA[ In einem bundesweiten Pilotprojekt bereitet die UB [Greifswald] in einem Elektronischen Lesesaal die wichtigsten Fachbücher digital auf. Trotz des Urteils [des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main] will sie an diesem Projekt festhalten und den Elektronischen Lesesaal weiter ausbauen. Denn im Gegensatz zu Originalbüchern aus dem Regal seien diese Bücher immer komplett und jederzeit verfügbar, sagte … „Scanroboter für schnelle Digitalisierung von Fachbüchern“ weiterlesen

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In einem bundesweiten Pilotprojekt bereitet die UB [Greifswald] in einem Elektronischen Lesesaal die wichtigsten Fachbücher digital auf. Trotz des Urteils [des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main] will sie an diesem Projekt festhalten und den Elektronischen Lesesaal weiter ausbauen. Denn im Gegensatz zu Originalbüchern aus dem Regal seien diese Bücher immer komplett und jederzeit verfügbar, sagte Wolff [Leiter der UB Greifswald].

[via Schweriner Volkszeitung]
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Bö(r)senverein langt in die Vollen

<![CDATA[Endlich ist alles wieder im Lot – jedenfalls erscheint das so, wenn man die Pressemeldung zur Entscheidung im Streit um § 52b UrhG zwischen Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt und dem Verlag Eugen Ulmer KG liest. Exzessive Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke sind auf das vernünftige Maß zurückgestutzt, das geistige Eigentum gestärkt und ansonsten "ist die Bildungspolitik … „Bö(r)senverein langt in die Vollen“ weiterlesen

<![CDATA[Endlich ist alles wieder im Lot – jedenfalls erscheint das so, wenn man die Pressemeldung zur Entscheidung im Streit um § 52b UrhG zwischen Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt und dem Verlag Eugen Ulmer KG liest. Exzessive Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke sind auf das vernünftige Maß zurückgestutzt, das geistige Eigentum gestärkt und ansonsten "ist die Bildungspolitik gefragt, das notwendige Geld zur Verfügung zu stellen" (nette Alimentierungsmentalität, die sonst eher der gewerkschaftlichen Ecke vorgeworfen wird). Und wenn wir den "ideologischen Ballast" abwerfen, können wir sogar zu einer Einigung zwischen Verlagen und Bibliotheken kommen. [via bildungsklick.de] Na fein! Komisch nur, dass mir die “Zurück in die Steinzeit”-Metapher [Beispiel: Webwork-Magazin] eher liegt als das Gejubel über Stärkung geistigen Eigentums, welches den Zugang zu wissenschaftlicher Literatur erschweren wird.
Und man muss “Steinzeit” ja auch nicht negativ deuten, schließlich war das – positiv gesehen – ein dynamischer Zustand! Denken Sie nur an die technischen Entwicklungen vom Stock zum Speer und schlussendlich zu Pfeil und Bogen! Die haben sich damals auch zu helfen gewußt, warum unsere Studierenden heute nicht auch? – Denn dass die Bildungsminister unter den gegebenen Umständen mehr Geld in Verlagsprodukte pumpen können, ist derzeit so wahrscheinlich, wie die Kommunen, die derzeit auch planen, die Etats der Öffentlichen Bibliotheken zu erhöhen bis zum Geht-nicht-mehr.]]>

Videoüberwachtung gerichtlich erlaubt

<![CDATA[Die Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin per Video überwachen, da e Universität keine andere Möglichkeit habe, Diebstähle und Beschädigungen von Büchern zu verhindern. Allerdings sei eine Speicherung nicht zulässig. [via news adhoc] ]]>

<![CDATA[Die Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin per Video überwachen, da

e Universität keine andere Möglichkeit habe, Diebstähle und Beschädigungen von Büchern zu verhindern.

Allerdings sei eine Speicherung nicht zulässig. [via news adhoc]
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