Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Kommerzielle Bibliothek?

Der Anbieter onleihnbuch.de will das angebliche Verbot kommerzieller Bibliotheken damit umgehen, dass er die Bücher verkauft und später wieder zu einem garantierten Preis zurücknimmt. Ein solches Verbot ist mir nicht bekannt – aber vielleicht will onleihbuch.de damit das Urheberrecht vielleicht nur ein wenig … nun ja … dehnen? Immerhin müsste er ja sonst mit den … „Kommerzielle Bibliothek?“ weiterlesen

Der Anbieter onleihnbuch.de will das angebliche Verbot kommerzieller Bibliotheken damit umgehen, dass er die Bücher verkauft und später wieder zu einem garantierten Preis zurücknimmt.

Ein solches Verbot ist mir nicht bekannt – aber vielleicht will onleihbuch.de damit das Urheberrecht vielleicht nur ein wenig … nun ja … dehnen?

Immerhin müsste er ja sonst mit den Verlagen einen Vertrag machen oder spezielle Leihausgaben kaufen (wie es ja z.B. bei DVDs in kommerziellen Videotheken üblich ist).

Ich bin mal gespannt, was der Börsenverein des deutschen Buchhandels davon hält …

Via Twitter.

Börsenverein führt Musterprozess gegen Universitätsbibliothek

<![CDATA[Nach Paragraph 52b UrhG hat die UB Würzburg Lehrbücher digitalisiert und zugänglich gemacht, zunächst im ganzen Uninetz. Obwohl die UB die Nutzung dann auf Abmahnung des Börsenvereins hin eingeschränkt hat, will der Börsenverein jetzt einen Musterprozess einleiten, in dem diese Praxis überprüft werden soll. Mit Hilfe eines weiteren Prozesses soll auch § 52a UrhG und … „Börsenverein führt Musterprozess gegen Universitätsbibliothek“ weiterlesen

<![CDATA[Nach Paragraph 52b UrhG hat die UB Würzburg Lehrbücher digitalisiert und zugänglich gemacht, zunächst im ganzen Uninetz. Obwohl die UB die Nutzung dann auf Abmahnung des Börsenvereins hin eingeschränkt hat, will der Börsenverein jetzt einen Musterprozess einleiten, in dem diese Praxis überprüft werden soll. Mit Hilfe eines weiteren Prozesses soll auch § 52a UrhG und die Praxis von Schulen und Hochschulen überprüft werden, Teile von Lehrbüchern zu digitalisieren und campusweit teilweise verfügbar zu machen. [via gulli.de]]]>