Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden, schreibt das “Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” in seiner Pressemeldung vom 26.06.2017.
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Oder man nimmt gleich freie Inhalte aus dem Netz
Über die Feinde der offenen Wissenschaft und das Rückzugsgefecht
Netzpolitik.org zum Wissenschaftsurheberrechtsreformgesetzesentwurf
Bei @netzpolitik: »Regierung verwässert Entwurf zum Wissenschaftsurheberrecht: Nur 15 statt 25% von Büchern nutzbar« https://t.co/ktji2yFB2a pic.twitter.com/PO4zyLs7tW
— Leonhard Dobusch (@leonidobusch) April 12, 2017
Petition zu EU-Urheberrechtsreform
Petition zu EU-Urheberrechtsreform: Mehr Freiheiten für Lehrende! https://t.co/fInaLiA1YH
— Tobias Zeumer (@vform) April 13, 2017
“Man müsste also dauernd Dinge depublizieren – oder man lässt es gleich”
Klar wird wiederholt: 1. Die Diskrepanz von UrhR & Realität 2. Der Standortnachteil Europa siehe auch: https://t.co/HSfNCyXCba #fairuse https://t.co/r7FmPTK9DZ
—1) (@EllenEuler) April 9, 2017
Aussage bezieht sich auf den im Tweet verlinkten Tweet, hier schon aufgeführt:
Ich habe über die neue Online-Sammlung der @Pinakotheken & das nervige deutsche Bildrecht geschrieben: https://t.co/13sjaMHvGa #blogwerbung
— Anke Gröner (@ankegroener) April 8, 2017
Aus dem hier verlinkten lesenswerten Blogbeitrag ist dann das im Titel aufgeführte Zitat zu finden.
- (Ellen Euler [↩]
Die ältere Generation unterstützt “Publikationsfreiheit”
Es ist nichts Ehrenrühriges, wenn eine Sache überwiegend von Älteren unterstützt wird; ehrenrührig wird das aber dann, wenn behauptet wird, dass das – in diesem Fall – “die Wissenschaft” sei. Eric W. Steinhauer hierzu in den “Kapselschriften”.
Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Begleittext zu einer Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts:
“Derzeit läuft eine Kampagne des Börsenverein des Deutschen Buchhandels unter www.publikationsfreiheit.de um diesen Referentenentwurf http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html zu diskreditieren. Helfen Sie mit, das Chaos des letzten Jahres um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG https://www.change.org/p/vgwort-stoppt-die-versetzung-der-hochschulen-ins-prädigitale-zeitalter zu verhindern. Der Referentenentwurf sieht vor, das Urheberrecht vernünftig zu reformieren und unter anderem die Vorschrift des § 52a UrhG abzuschaffen und durch eine besser verständliche Regelung zu ersetzen. Mehr Informationen über unsere Arbeit finden Sie hier: http://www.urheberrechtsbuendnis.de“
Bundestag verabschiedet Verlegerbeteiligung bei Verwertungsgesellschaften #vgwort
Das Börsenblatt meldete Änderungen im Verwertungsgesellschaftsgesetz vom 15./16.12.. Rainer Kuhlen wies auf eine Einschätzung von Martin Vogel auf Perlentaucher hin,
wo unter Punkt V. eine Interpretation gegeben wird, warum die Schrankenregelung von § 52a UrhsG so unpraktisch ausgeformt wird.
Verlinkung auf urheberrechtsverletzende Fotos
Das bloße Verlinken auf eine Website mit einem urheberrechtsverletzenden Foto kann jetzt illegal sein: https://t.co/IwGz32AtvI
— Julia Reda (@Senficon) December 8, 2016
Marrakesch-Vertrag von 22 Ländern ratifiziert
22 Länder können nun Bücher für Blinde austauschen – auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber. – Die EU-Länder und die USA sind noch nicht dabei. [via heise.de]
Urheberrechtsreform – gehen die Verlage unter oder nicht?
Am 23.08. hatte die faz einen schönen Artikel gebracht, in dem der Verlagslobbyismus zur polemischen Hochform auflief. Der Autor bezog sich auf eine Studie des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie, welches eine eine Studie mit dem Titel “Ökonomische Auswirkungen einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht” (pdf-Dokument) veröffentlicht hatte, die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entstand. Sie basierte auf einer Fragebogenaktion, die von 303 wissenschaftlichen Bibliotheken und 133 Stadtbibliotheken beantwortet wurde.
Heute nun kommt die Erwiderung eines der Autoren der Studie. Er hält dagegen, dass eine Reform die Erlöse von Verlagen nicht mindern werde, wohl aber die Arbeit von Bibliotheken erleichtert würde.
In Sachen VG Wort
Martin Vogel, der das BGH-Urteil zur VG Wort erstritten hat, antwortet auf Verleger- und Pressekritik: https://t.co/ZirzsZoJM6
— Perlentaucher Medien (@perlentaucher00) July 1, 2016
Die Sache mit den Skripten in der Hochschullehre
Die Süddeutsche Zeitung meldete gestern, dass ab 01.01.2016 die Universitäten urheberrechtlich geschützte Quellen in Vorlesungsskripten gemeldet werden müßten und, wenn die Texte auf Verlagsservern verfügbar sein sollten, nur einen Link legen dürften. Wahrscheinlich war die Rede von den Inhalten “digitaler Semesterapparate” in Lernmanagementsystemen wie ILIAS und Moodle etc. in Form von Aufsätzen und Passagen aus Büchern.
Vorhin nun kam die Nachricht von einem Aufschub für ein Jahr, publiziert auf der Website der Kultusministerkonferenz (KMK).
Vor diesem Hintergrund werden Überlegungen über Open Educational Resources durchaus plausibler…
Rechtslage VG Wort und virtuelle Seminarapparate ab 2016 noch unklar?
Pauschalvergütung oder Meldesystem? fragt drüben in medinfo Oliver Weiner. Weiß hier jemand etwas?
Nachtrag, 08.12.15: Weiter oben ist weitere Information zu finden.