Wenn man DRM-geschützte Musik abspielt und am Ausgang der Soundkarte wieder neu aufnimmt, dann stellt dies kein Bruch des Urheberrechts dar, da DRM keinen wirksamen technischen Schutz gegen analoge Kopien bietet.
So das Landgericht Frankfurt.
Der kurioese Bibliotheksbote worinnen zu finden sind allerley newe Zeitungen
Wenn man DRM-geschützte Musik abspielt und am Ausgang der Soundkarte wieder neu aufnimmt, dann stellt dies kein Bruch des Urheberrechts dar, da DRM keinen wirksamen technischen Schutz gegen analoge Kopien bietet. So das Landgericht Frankfurt. Mehr bei Heise.
Wenn man DRM-geschützte Musik abspielt und am Ausgang der Soundkarte wieder neu aufnimmt, dann stellt dies kein Bruch des Urheberrechts dar, da DRM keinen wirksamen technischen Schutz gegen analoge Kopien bietet.
So das Landgericht Frankfurt.
Die Pauschale auf Kopierer, Scanner, Brenner (Bleistifte? Filzstifte?) usw. soll zukünftig nicht mehr per Gesetz geregelt, sondern von den Verbänden selbst ausgehandelt werden. Dagegen laufen VG Wort usw. Sturm. Kann ich schon verstehen – aber ist das nicht auch Deregulierung und Bürokratieabbau? Die ist doch eigentlich gut … [tagesschau.de]
Die Pauschale auf Kopierer, Scanner, Brenner (Bleistifte? Filzstifte?) usw. soll zukünftig nicht mehr per Gesetz geregelt, sondern von den Verbänden selbst ausgehandelt werden. Dagegen laufen VG Wort usw. Sturm.
Kann ich schon verstehen – aber ist das nicht auch Deregulierung und Bürokratieabbau? Die ist doch eigentlich gut …
Vor dem Landgericht Hamburg wird über das Google-Projekt “Google Books”, bzw. “Google Print” oder “Google Dings” verhandelt … [via tagesschau]
Vor dem Landgericht Hamburg wird über das Google-Projekt “Google Books”, bzw. “Google Print” oder “Google Dings” verhandelt …
[via tagesschau]
Bei Spreeblick gibt es ein Video über ein Drum-Solo.
Bei Spreeblick gibt es ein Video über ein Drum-Solo.
Der Oldenburger Physiker und Urheberrechtsbündnis-Aktivist Eberhard Hilf hat den Newsletter seiner Website Zugang zum Wissen durch ein Weblog ersetzt. Peter Subers WillkommensgruÃ? zur Open-Access-Blogosphäre schlieÃ?en wir uns herzlich an! (netbib über Eberhard Hilf)
Der Oldenburger Physiker und Urheberrechtsbündnis-Aktivist Eberhard Hilf hat den Newsletter seiner Website Zugang zum Wissen durch ein Weblog ersetzt. Peter Subers WillkommensgruÃ? zur Open-Access-Blogosphäre schlieÃ?en wir uns herzlich an!
Klaus Graf argumentiert in zwei Postings (1, 2) an die Mailingliste Inetbib dafür, daÃ? Bibliotheken und Betreiber von Dokumentenservern auch auf ihre Metadaten freien Zugriff geben sollten. Im Sinne der Open-Access-Erklärungen sind elektronische Kataloge oder per OAI-PMH zur Verfügung gestellte Metadaten als wissenschaftliche Informationen aufzufassen, die dringend frei sein sollten. (Und um eines der Hauptthemen … „Open Access zu wissenschaftlichen Metadaten“ weiterlesen
Klaus Graf argumentiert in zwei Postings (1, 2) an die Mailingliste Inetbib dafür, daÃ? Bibliotheken und Betreiber von Dokumentenservern auch auf ihre Metadaten freien Zugriff geben sollten. Im Sinne der Open-Access-Erklärungen sind elektronische Kataloge oder per OAI-PMH zur Verfügung gestellte Metadaten als wissenschaftliche Informationen aufzufassen, die dringend frei sein sollten. (Und um eines der Hauptthemen der zitierten Mailingliste in einem Satz abzuhandeln: Ja, diese Beiträge sind teilweise persönlich-polemisch, aber es wäre falsch, deswegen ihren sachlichen Gehalt nicht zur Kenntnis zu nehmen.)
Gerade ausprobiert: Mit Google-Mail kann man auch DRM-geschützte PDF-Dateien ausdrucken bzw. den Text extrahieren. Es bleiben sogar Textformatierungen (z.B. Spalten, Fett usw.) erhalten. Ist das nicht ein VerstoÃ? gegen den § 108b UrhG?
Gerade ausprobiert: Mit Google-Mail kann man auch DRM-geschützte PDF-Dateien ausdrucken bzw. den Text extrahieren. Es bleiben sogar Textformatierungen (z.B. Spalten, Fett usw.) erhalten.
Ist das nicht ein Versto� gegen den § 108b UrhG?
Die Mitglieder des Bundestages stimmen scheinen nicht wirklich zu wissen, worüber sie eigentlich abstimmen sollen. Sie antworten auf E-Mails mit Formbriefen, die wohl aus dem Bundesjustizministerium (oder gleich von den Rechteverwertern?) stammen. Gute Nacht, Deutschland!
Die Mitglieder des Bundestages stimmen scheinen nicht wirklich zu wissen, worüber sie eigentlich abstimmen sollen. Sie antworten auf E-Mails mit Formbriefen, die wohl aus dem Bundesjustizministerium (oder gleich von den Rechteverwertern?) stammen.
Gute Nacht, Deutschland!
Eine Rezension des Buches No Copy – Welt der digitalen Raubkopie von Jan Krömer und Evrim Sen bei Gulli.com.
Der Chaos Computer Club fordert die verantwortlichen Politiker in den Ausschüssen und in Bundestag und Bundesrat auf, dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen. Die Folgen für die Zukunft der digitalen Gesellschaft wären fatal. Verbraucherrechte wie Datenschutz und das Recht auf Privatkopie dürfen nicht hinter Industrieinteressen zurückstehen. Ein in sich widersprüchlicher Gesetzentwurf, der einerseits ein bisschen Privatkopie … „CCC zum zweiten Korb“ weiterlesen
Der Chaos Computer Club fordert die verantwortlichen Politiker in den Ausschüssen und in Bundestag und Bundesrat auf, dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen. Die Folgen für die Zukunft der digitalen Gesellschaft wären fatal. Verbraucherrechte wie Datenschutz und das Recht auf Privatkopie dürfen nicht hinter Industrieinteressen zurückstehen. Ein in sich widersprüchlicher Gesetzentwurf, der einerseits ein bisschen Privatkopie erlaubt, andererseits jede “Umgehung” kriminalisiert und den Rechteverwertern einen Blankoscheck in Sachen DRM ausstellt, ist nicht hinnehmbar. Anstatt den Startschuss zu geben zu einer zu erwartenden Ã?berlastung der Gerichte durch die massenhafte Verfolgung meist jugendlicher Filesharer, muss die Politik in erster Linie den Verbraucher vor einer immer hemmungsloser werdenden Rechteverwerterlobby schützen.
Den ganzen Text findet man natürlich beim CCC. Ã?brigens ist die Chaosradio-Homepage aufgeräumt worden und man findet da diverse RSS-Feeds für Podcasts und Vlogs.
Wie die Netzeitung meldet, will die SPD-Bundestagsfraktion nachbessern. Die Bagatellklausel soll wieder in den Entwurf, auch würde der aktuelle Entwurf “die digitalisierte Nutzung von Lehrmaterialien zu sehr [einschränken]”. Besteht noch Hoffnung?
Wie die Netzeitung meldet, will die SPD-Bundestagsfraktion nachbessern. Die Bagatellklausel soll wieder in den Entwurf, auch würde der aktuelle Entwurf “die digitalisierte Nutzung von Lehrmaterialien zu sehr [einschränken]”.
Besteht noch Hoffnung?
Auf diese Liste von Absurditäten des “Geistigen Eigentums” macht netzpolitik.org aufmerksam. [Via Spreeblick]
Auf diese Liste von Absurditäten des “Geistigen Eigentums” macht netzpolitik.org aufmerksam.
[Via Spreeblick]
Tja, sie kommt nicht aus der Diskussion, die Urheberrechtsnovelle: Bundesjustizministerin verteidigt Wegfall der P2P-Bagatellklausel (heise.de) Für uns besonders interessant und eklig: Dem Markt überlassen will die Sozialdemokratin ferner nach wie vor trotz Protesten von Forschern die Festlegung der Preise für digitale Kopien aus der Wissenschaftsliteratur. So dürfen Fachinformationsanbieter wie subito gemäÃ? dem Entwurf nur dann … „Urheberrechtsnovelle – mein Vorschlag“ weiterlesen
Tja, sie kommt nicht aus der Diskussion, die Urheberrechtsnovelle:
Bundesjustizministerin verteidigt Wegfall der P2P-Bagatellklausel (heise.de)
Für uns besonders interessant und eklig:
Dem Markt überlassen will die Sozialdemokratin ferner nach wie vor trotz Protesten von Forschern die Festlegung der Preise für digitale Kopien aus der Wissenschaftsliteratur. So dürfen Fachinformationsanbieter wie subito gemäÃ? dem Entwurf nur dann Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden, wenn die Verlage selbst kein eigenes Angebot machen. Kostengrenzen für derartige Dienste der Wirtschaft sind nicht vorgesehen, obwohl Bestellungen bei subito momentan oft nur mit wenigen Euro zu Buche schlagen, während kommerzielle Verleger dagegen für einen Artikel Preise bis zu 50 Euro veranschlagen. Insgesamt sieht Zypries mit den Ã?nderungen den 2. Korb nun auf einem guten Weg in Bundesrat und Bundestag. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) habe im Kabinett jedenfalls den Ansatz unterstützt und keine weiteren Forderungen gestellt. Auch laut Bundeskanzlerin Angela Merkel handle es sich jetzt um einen “ausgewogenen Entwurf”.
Mein Vorschlag: Einfach die ganzen Unis und FHs zumachen! Ein Studium können sich demnächst eh nur noch Apothekers- und Ministerkinder leisten – und den Rest regelt der Markt … 🙁
Michael Baigent und Richard Leigh, Autoren des Sachbuches “Die Erben des Gral” habe ja bekanntermaÃ?en Dan Brown wegen seines Erfolgsromans “Sakrileg” verklagt. Sie behaupten, er hätte die Story für seinen Thriller aus ihrem Buch geklaut. Dan Brown hat diesen Vorwurf nun zurückgewiesen, so tagesschau.de. Merkwürdig: Baigent und Leigh haben ein Sachbuch geschrieben, dass Dan Brown … „Dan Brown weist Plagiatsvorwurf von sich“ weiterlesen
Michael Baigent und Richard Leigh, Autoren des Sachbuches “Die Erben des Gral” habe ja bekanntermaÃ?en Dan Brown wegen seines Erfolgsromans “Sakrileg” verklagt. Sie behaupten, er hätte die Story für seinen Thriller aus ihrem Buch geklaut.
Dan Brown hat diesen Vorwurf nun zurückgewiesen, so tagesschau.de.
Merkwürdig: Baigent und Leigh haben ein Sachbuch geschrieben, dass Dan Brown zu seinem Roman inspiriert hat.
Basteln wir uns mal einen ähnlich gelagerten, aber hypothetischen Fall:
Netbib-Mitautor kg schreibt ein Sach-/Fachbuch über den berühmten (von mir gerade eben erfundenen) Hexenprozess der Martha Hempel in Impelshausen. Dieses Buch lässt mich meine literarische Ader entdecken und ich schreibe einen Roman über eben diesen Hexenprozess – mit ausdrücklicher Nennung von kgs Buch im Vorwort. Daraufhin würde mich dann kg verklagen, weil ich “seine Idee” geklaut hätte.
Das wäre natürlich Unsinn, denn:
1. Wären dann sämtlich historischen Romane (Filme usw.) Plagiate, weil sie sich ja nahezu alle mehr oder weniger auf Sach- oder Fachbücher stützen.
2. kg sein Buch sicher als public domain veröffentlicht hätte. 😉
Natürlich ist der ganze Prozess (also der um “Sakrileg”, der andere existiert ja nicht) nur eine PR-Aktion für Baigent/Leigh und Brown, zumal alle beim selben Verlag erscheinen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …
Noch eine Anmerkung zum verlinkten tagesschau.de-Artikel. Da gibt es eine merkwürdige Bildunterschrift:
Stimmt das? Hat die Kirche tatsächlich “Sakrileg” mit einem Bann belegt?
Peter Mühlbauer gibt in der Telepolis einen interessanten, wohl nicht immer ganz ernst gemeinten Ã?berblick über die aktuellen Probleme im Urheber-, Marken- und Abmahnrecht.
Peter Mühlbauer gibt in der Telepolis einen interessanten, wohl nicht immer ganz ernst gemeinten Ã?berblick über die aktuellen Probleme im Urheber-, Marken- und Abmahnrecht.