Richard Gutjahr beschreibt in seinem Weblog ein paar Erfahrungen mit großen deutschen Unternehmen und zeigt auf, wie ernst dort der Datenschutz genommen wird (Kundendaten genießen bei uns höchsten Schutz! und Datenschutz? Aber lieber Herr Gutjahr…). Die beschriebenen Erfahrungen haben sicher die meisten schon mal gemacht, vgl. auch die Kommentare dort. Allerdings haben viele Bürger keine … „Datenschutz und so“ weiterlesen
Richard Gutjahr beschreibt in seinem Weblog ein paar Erfahrungen mit großen deutschen Unternehmen und zeigt auf, wie ernst dort der Datenschutz genommen wird (Kundendaten genießen bei uns höchsten Schutz! und Datenschutz? Aber lieber Herr Gutjahr…). Die beschriebenen Erfahrungen haben sicher die meisten schon mal gemacht, vgl. auch die Kommentare dort.
Allerdings haben viele Bürger keine Probleme mit dem Verteilen der eigenen Daten, besonders schön kann man das immer an Kassen von Supermärkten, Drogerieketten, Kaufhäusern usw. beobachten. Nach oder vor dem Bezahlen wird sehr oft die “Kundenkarte” gezückt, dem “System” wird bequem mitgeteilt, was man grade gekauft hat.
Wie man ganz prima Gesichter mit Namen verknüpfen kann (das geht inzwischen natürlich auch schon relativ zuverlässig automatisch, wie man z.B. von google und Facebook weiß), indem man die Bürger bzw. ihre “Freunde” das selbst machen läßt, kann man auf den Panoramen vom Glastonbery-Festival 2010 und auch auf dem “größten deutschen Festival-Panorama, das auf dem Rhein-Kulturfestival in Bonn 2011 aufgenommen wurde, bestaunen. Das funktioniert auch ohne Facebook-Account…[via law blog]
Das der Handel mit Nutzerdaten auch ein einträgliches Geschäft diverser Zeitschriftenverlage ist, beschreibt Thomas Knüwer in dem sehr interessanten Artikel Der “Spiegel” und die “FAS”- Sturmgeschütze der Datenhandels-Lobbyisten:
[…]An diesem Tag [3. Juli 2009] wurde eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen, die weiterhin das Listenprivileg enthält. Die meisten Menschen in Deutschland dürften diesen Begriff noch nie gehört haben. Deshalb: Dieses Privileg erlaubt es personalisierte Daten – also inklusive Name, Adresse und Geburtstag – zu speichern und für Marketingzwecke weiterzugeben. Dabei dürfen die Daten auch an Dritte weitergereicht – oder besser: verkauft – werden.
Und das tun die Zeitschriftenverlage natürlich auch….