… so lautet der Titel eines Weblog-Eintrages einer Benutzerin, die sich über eine Institutsbibliothek beschwert. Ich dachte ja zunächst, dass diese tägliche Säumnisgebühren verlangt, aber nein, diese sind moderat. Im Grunde geht die Klage nicht über die Gebühren, sondern über geringe Öffnungszeiten (einmal pro Woche) und keine rechtzeitige Benachrichtigung über Rückgabemöglichkeiten. Nun, das sind für … „“Wucherpreise in Bibliotheken”“ weiterlesen
… so lautet der Titel eines Weblog-Eintrages einer Benutzerin, die sich über eine Institutsbibliothek beschwert. Ich dachte ja zunächst, dass diese tägliche Säumnisgebühren verlangt, aber nein, diese sind moderat. Im Grunde geht die Klage nicht über die Gebühren, sondern über
- geringe Öffnungszeiten (einmal pro Woche) und
- keine rechtzeitige Benachrichtigung über Rückgabemöglichkeiten.
Nun, das sind für Institutsbibliothekarinnen und -bibliothekare alltägliche Klagen: Die Standards, die größere Bibliotheken setzen, wie die im Beitrag genannte zentrale Unibibliothek oder größere Fachbereitsbibliotheken, können Institute/Institutsbibliotheken nicht leisten. Oft herrscht in der Sommerpause Personalknappheit (deswegen schließlich auch die eingeschränkte Öffnungszeit), man hat kein Bibliothekssystem, das automatisch Benachrichtigungen versendet und bekommt deshalb leicht den Schwarzen Peter zugeschoben, wie in diesem Fall. Von Benutzern aber wird der beste Standard am Ort wird als normal empfunden und eingeklagt!
Es ist zwar bedauernswert, dass man an einer Universität nicht gleiche Standards bieten kann, aber es ist Fakt, dass Unterschiede in der Ausstattung herrschen, insbesondere in älteren Systemen mit zwei Ebenen des Bibliothekssystems. Institutsbibliotheken haben Vorteile, das zeigen auch die immer wieder vorkommenden Proteste, wenn sie dann in größere Fachbibliotheken oder die UB eingegliedert werden (dann heißt es: “Die Bibliothek ist das Herz des Instituts!”), sie haben aber auch spezifischen Nachteile, die sich an dem hier geschilderten Beispiel zeigen.
Eine Möglichkeit wäre noch, § 10 der betreffenden Gebührenordnung in Anwendung zu bringen. Aber auch das ist eine zweischneidige Sache, denn solches wird allzu oft als Präzedenzfall gewertet!
Und eine rechte Notlage scheint mir nicht vorzuliegen: auch wenn die Bloggerin sich als “als sehr gewissenhaften Menschen” sieht, weiß sie doch in einer Woche nicht, warum sie es nicht zur Bibliothek geschafft hat.