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EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unzulässig

Julia Reda (damals MdEP) hat es schon vor vier Jahren gesagt, dass das “Leistungsschutzrecht” (= der Wunsch der Zeitungsverleger, man möge es vergüten, wenn man auf ihre Erzeugnisse hinweist, und wenn es nur ein Schnipsel ist) “kaputt” sei. Wir haben damals diese Debatte unter dem Schlagwort “lsr” verfolgt. Jetzt hat der EUGh entschieden, dass Deutschland seiner Notifikationspflicht nicht nachgekommen ist und daher diese Rechtsvorschrift nicht gültig sei. [via golem.de] Leider dräut das europäische Recht am Horizon, das nur in nationale Gesetzgebung umgetopft wird, um dann erneut Forderungen in diese Richtung zu erheben.

Urheberrecht abgelaufen, trotzdem abgemahnt?

Wer wissen will, was bei @reiss-engelhorn gegen @wikimedia auf dem spiel steht, sollte das hier lesen: https://t.co/hWx6dGLGvM — Hubertus Kohle (@hkohle) November 6, 2018 Update: Wie man es in Sachen #Urheberrecht und #Reiss-Engelhorn und #wikimedia auch anders machen kann, zeigt das Belvedere in Wien: https://t.co/Zc5nELIAFR — Hubertus Kohle (@hkohle) November 6, 2018

Update:

Bibliotheksrecht

“Studierende des Departments Information der HAW Hamburg haben im Rahmen des Seminars „Urheber- und Bibliotheksrecht unter Leitung von Prof. Dr. Ulrike Verch den Internetauftritt www.bibliotheksurteile.de erstellt. Es ist die erste Sammlung deutscher Gerichtsurteile zum Bibliotheksrecht, die frei im Netz zugänglich ist. Die Website ist seit Mai 2008 online und soll Bibliothekaren, Bibliotheksnutzern, Studierenden und weiteren … „Bibliotheksrecht“ weiterlesen

“Studierende des Departments Information der HAW Hamburg haben im Rahmen des Seminars „Urheber- und Bibliotheksrecht unter Leitung von Prof. Dr. Ulrike Verch den Internetauftritt www.bibliotheksurteile.de erstellt. Es ist die erste Sammlung deutscher Gerichtsurteile zum Bibliotheksrecht, die frei im Netz zugänglich ist. Die Website ist seit Mai 2008 online und soll Bibliothekaren, Bibliotheksnutzern, Studierenden und weiteren Rechtsinteressierten Hilfe im Umgang mit bibliotheksrechtlichen Fragen bieten.”

[Hinweis von Klaus Noway in der Gruppe “Bibliothekare, FAMIS, Archivare und Dokumentare” auf Facebook]

Rechtsprechung im Netz

Glückwunsch an das @BMJV_Bund für den Start von rechtsprechung-im-internet.de (inklusive Download https://t.co/5Ay62Q6mM1). Gerne mehr. — Mathias Schindler (@presroi) January 27, 2016 Neues, zusammenfassendes Angebot des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Neues, zusammenfassendes Angebot des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Was bedeutet “kein Safe Harbour”?

EIn verständlicher juristischer Kommentar zu SafeHarbor, was das privat heisst und warum es kein SafeHarbor2.0 gibt, https://t.co/RT9ZNHEUQh — Martin Rost (@Martin_Rost) November 28, 2015 Wer die eher gemäßigte Einschätzung des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar als Vergleichsfolie zur Kenntnis nehmen will, findet sie beispielsweise hier.

Wer die eher gemäßigte Einschätzung des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar als Vergleichsfolie zur Kenntnis nehmen will, findet sie beispielsweise hier.

Bö(r)senverein langt in die Vollen

<![CDATA[Endlich ist alles wieder im Lot – jedenfalls erscheint das so, wenn man die Pressemeldung zur Entscheidung im Streit um § 52b UrhG zwischen Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt und dem Verlag Eugen Ulmer KG liest. Exzessive Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke sind auf das vernünftige Maß zurückgestutzt, das geistige Eigentum gestärkt und ansonsten "ist die Bildungspolitik … „Bö(r)senverein langt in die Vollen“ weiterlesen

<![CDATA[Endlich ist alles wieder im Lot – jedenfalls erscheint das so, wenn man die Pressemeldung zur Entscheidung im Streit um § 52b UrhG zwischen Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt und dem Verlag Eugen Ulmer KG liest. Exzessive Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke sind auf das vernünftige Maß zurückgestutzt, das geistige Eigentum gestärkt und ansonsten "ist die Bildungspolitik gefragt, das notwendige Geld zur Verfügung zu stellen" (nette Alimentierungsmentalität, die sonst eher der gewerkschaftlichen Ecke vorgeworfen wird). Und wenn wir den "ideologischen Ballast" abwerfen, können wir sogar zu einer Einigung zwischen Verlagen und Bibliotheken kommen. [via bildungsklick.de] Na fein! Komisch nur, dass mir die “Zurück in die Steinzeit”-Metapher [Beispiel: Webwork-Magazin] eher liegt als das Gejubel über Stärkung geistigen Eigentums, welches den Zugang zu wissenschaftlicher Literatur erschweren wird.
Und man muss “Steinzeit” ja auch nicht negativ deuten, schließlich war das – positiv gesehen – ein dynamischer Zustand! Denken Sie nur an die technischen Entwicklungen vom Stock zum Speer und schlussendlich zu Pfeil und Bogen! Die haben sich damals auch zu helfen gewußt, warum unsere Studierenden heute nicht auch? – Denn dass die Bildungsminister unter den gegebenen Umständen mehr Geld in Verlagsprodukte pumpen können, ist derzeit so wahrscheinlich, wie die Kommunen, die derzeit auch planen, die Etats der Öffentlichen Bibliotheken zu erhöhen bis zum Geht-nicht-mehr.]]>