<![CDATA[In den letzten Monaten sind hier immer wieder Fragen zu den Themen "Haftung der Bibliotheken für Rechtsverletzungen im Internet" und "Verpflichtung der Bibliotheken bzw. ihrer Träger zur Vorratsdatenspeicherung" aufgetaucht. Zur Orientierung hat die DBV-Rechtskommission eine Handreichung verfasst. Aufgrund der unsicheren Rechtslage bietet sie allerdings (noch) keine endgültigen Lösungen an. [Vorsicht – PDF-Direktlink]
[via Inetbib]]]>
Bibliotheken und die Vorratsspeicherung – Rechtliche Handreichung
<![CDATA[In den letzten Monaten sind hier immer wieder Fragen zu den Themen "Haftung der Bibliotheken für Rechtsverletzungen im Internet" und "Verpflichtung der Bibliotheken bzw. ihrer Träger zur Vorratsdatenspeicherung" aufgetaucht. Zur Orientierung hat die DBV-Rechtskommission eine Handreichung verfasst. Aufgrund der unsicheren Rechtslage bietet sie allerdings (noch) keine endgültigen Lösungen an. [Vorsicht – PDF-Direktlink] [via Inetbib]]]>
Natürlich ist es recht praktisch, wenn man in seinem Bibliothekskonto ersehen kann, welche Titel man in der Vergangenheit schon mal ausgeliehen hatte, aber aus Gründen des Datenschutzes ist diese Funktion wohl in den meisten (?) deutschen Bibliothekssystemen nicht vorhanden bzw. abgeschaltet. Bei uns zumindest ist das so. Das “Tracking” der Ausleihen kann man ja z.B. auch in citavi, Librarything oder beliebigen anderen Literaturverwaltungssystem für sich selbst erledigen. Bei LibraryThing kann man seinen Katalog übrigens in einer für das Handy optimierten Suche abfragen, das sieht dann