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Ist Verlinken ein Verbrechen? Ist einen Link anklicken ein Verbrechen?

Allmählich scheint es so. Und jene, die auf einen Link klicken, können festgestellt werden. Dem ist nicht so? Das “Altpapier” von gestern schilderte den Fall des Radio Dreyecklands, dessen Redaktionsräume und Wohnungen von Mitarbeitern durchsucht und Geräte mitgenommen wurden. Und nicht nur das, sondern die Staatsanwaltschaft forderte laut netzpolitik.org den Provider des Radios auf, die Daten herauszugeben, welche IP-Adressen auf den Link geklickt hatte.
Wem fällt da nicht Bertold Brechts “Verwisch die Spuren!” ein? Zeit, den Tor-Browser zu verwenden!

Wenn die Dienstleistung stets mit Risiko verbunden ist … #google

Das GoogleWatchBlog hat heute einen Artikel, den man zur Kenntnis nehmen sollte: Er behandelt das Risiko, wegen irgend eines Verstoßes von den Google-Dienstleistungen ausgeschlossen zu werden. Wichtig: Es gilt in diesem Fall nicht, was Sie darüber denken, sondern was Google darüber denkt. Und die Wiederherstellung könnte sich verzögern bzw. gänzlich unmöglich sein. Und die Kommunikation stellt sich dabei als äußerst schwierig heraus (beispielsweise geht am Wochenende gar nichts).

Merke: als Nutzer ist man jeweils von den Dienstleistern abhängig. Je monopolhafter diese sind, um so größer ist das Risiko, später ohne Zugriff auf Daten, Sammlungen und Verbindungen da zu stehen!

Wie weit geht das “Recht auf Vergessen”? Hier ein Fall aus der Schweiz

Update: Das Digithek-Blog hatte bereits am 16.07.20 einen Beitrag dazu.

Update2: Aufgrund neuer Einschätzungen machen Nationalbibliothek und Unibibliothek das Buch wieder zugänglich. [via Der Bund / Bern]

iRights.info: Screenshots verwenden

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New EU exception for preservation of cultural heritage

EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unzulässig

Julia Reda (damals MdEP) hat es schon vor vier Jahren gesagt, dass das “Leistungsschutzrecht” (= der Wunsch der Zeitungsverleger, man möge es vergüten, wenn man auf ihre Erzeugnisse hinweist, und wenn es nur ein Schnipsel ist) “kaputt” sei. Wir haben damals diese Debatte unter dem Schlagwort “lsr” verfolgt. Jetzt hat der EUGh entschieden, dass Deutschland seiner Notifikationspflicht nicht nachgekommen ist und daher diese Rechtsvorschrift nicht gültig sei. [via golem.de] Leider dräut das europäische Recht am Horizon, das nur in nationale Gesetzgebung umgetopft wird, um dann erneut Forderungen in diese Richtung zu erheben.

“Man müsste also dauernd Dinge depublizieren – oder man lässt es gleich”

Klar wird wiederholt: 1. Die Diskrepanz von UrhR & Realität 2. Der Standortnachteil Europa siehe auch: https://t.co/HSfNCyXCba #fairuse https://t.co/r7FmPTK9DZ —1) (@EllenEuler) April 9, 2017 Aussage bezieht sich auf den im Tweet verlinkten Tweet, hier schon aufgeführt: Ich habe über die neue Online-Sammlung der @Pinakotheken & das nervige deutsche Bildrecht geschrieben: https://t.co/13sjaMHvGa #blogwerbung — Anke Gröner … „“Man müsste also dauernd Dinge depublizieren – oder man lässt es gleich”“ weiterlesen

Aussage bezieht sich auf den im Tweet verlinkten Tweet, hier schon aufgeführt:

Aus dem hier verlinkten lesenswerten Blogbeitrag ist dann das im Titel aufgeführte Zitat zu finden.

  1. (Ellen Euler []

Bibliotheksrecht

“Studierende des Departments Information der HAW Hamburg haben im Rahmen des Seminars „Urheber- und Bibliotheksrecht unter Leitung von Prof. Dr. Ulrike Verch den Internetauftritt www.bibliotheksurteile.de erstellt. Es ist die erste Sammlung deutscher Gerichtsurteile zum Bibliotheksrecht, die frei im Netz zugänglich ist. Die Website ist seit Mai 2008 online und soll Bibliothekaren, Bibliotheksnutzern, Studierenden und weiteren … „Bibliotheksrecht“ weiterlesen

“Studierende des Departments Information der HAW Hamburg haben im Rahmen des Seminars „Urheber- und Bibliotheksrecht unter Leitung von Prof. Dr. Ulrike Verch den Internetauftritt www.bibliotheksurteile.de erstellt. Es ist die erste Sammlung deutscher Gerichtsurteile zum Bibliotheksrecht, die frei im Netz zugänglich ist. Die Website ist seit Mai 2008 online und soll Bibliothekaren, Bibliotheksnutzern, Studierenden und weiteren Rechtsinteressierten Hilfe im Umgang mit bibliotheksrechtlichen Fragen bieten.”

[Hinweis von Klaus Noway in der Gruppe “Bibliothekare, FAMIS, Archivare und Dokumentare” auf Facebook]

Das “Recht auf Vergessen” und MetaGer

SUMA e.V., der Trägerverein der deutschen Metasuchmaschine MetaGer meldet eine Rechtauseinandersetzung, in welcher eine Rechtsanwältin verlangt, nicht nur Suchergebnisse zu stornieren, die sie betreffen, sondern auch solte, die Assoziationen mit ihrem Namen hervorrufen könnten. Wenn sie Recht bekommt – Urteilsbegründung ist am 13.01.2016 -, droht eine Klagewelle.

SUMA e.V., der Trägerverein der deutschen Metasuchmaschine MetaGer meldet eine Rechtauseinandersetzung, in welcher eine Rechtsanwältin verlangt, nicht nur Suchergebnisse zu stornieren, die sie betreffen, sondern auch solte, die Assoziationen mit ihrem Namen hervorrufen könnten. Wenn sie Recht bekommt – Urteilsbegründung ist am 13.01.2016 -, droht eine Klagewelle.

Ein altes Thema für Öffentliche Bibliotheken

"Sie können dieses E-Book mit FSK 16 erst ab 22 Uhr ausleihen" http://t.co/ESjBVrvGvZ via @StbSalzgitter – habe das Thema mal aufgearbeitet. — Gerald Schleiwies (@biblioreader) July 5, 2015

Kommerzialisierung des Webs?

Archivalia schreibt zum Ansinnen des Aggregators Jurablogs, zukünftig für die Listung bezahlen zu müssen und es entwickelt sich in den Kommentaren eine interessante Diskussion!

Archivalia schreibt zum Ansinnen des Aggregators Jurablogs, zukünftig für die Listung bezahlen zu müssen und es entwickelt sich in den Kommentaren eine interessante Diskussion!