<![CDATA[Die Überschrift ist natürlich etwas sinnfrei, aber man kann jetzt evtl. mal demonstrieren, was die Umsetzung dieses Entwurfes für Auswirkungen auch für uns hat. Jürgen und ich hatten am Wochenende spontan beschlossen, hier im Weblog die Hinweise auf deutsche Presseerzeugnisse extrem zurück zu fahren bzw. ganz zu unterlassen. Die aktuelle deutsche Fachliteratur zum Thema Bibliothekswesen, … „NYPL und Leistungsschutzrecht“ weiterlesen
<![CDATA[Die Überschrift ist natürlich etwas sinnfrei, aber man kann jetzt evtl. mal demonstrieren, was die Umsetzung dieses Entwurfes für Auswirkungen auch für uns hat. Jürgen und ich hatten am Wochenende spontan beschlossen, hier im Weblog die Hinweise auf deutsche Presseerzeugnisse extrem zurück zu fahren bzw. ganz zu unterlassen. Die aktuelle deutsche Fachliteratur zum Thema Bibliothekswesen, die auch im Print erscheint, ist ja mit Schranken versehen (vgl. Plan3t.info zum aktuellen Fall), da besteht sowieso keine (Verlinkungs)Gefahr.
Die sueddeutsche.de beschreibt in einem Artikel die aktuellen Probleme der New York Public Library, die mit einer geplanten Renovierung einhergehen. Die Bibliothek wird dann nicht mehr nur ein Zentrum des Wissens, sondern auch ein Magnet für Touristen und Kaffetrinker werden, die mit ihren Turnschuhen unschöne Geräusche auf dem Marmorfußboden machen werden.
Wenn das Leistungsschutzrecht für die Springer-Presse Verlage schon in Kraft wäre, dürften wir nicht auf den Artikel verlinken. Nach Lage der Dinge würde netbib auch als gewerblicher Anbieter gelten, da die AutorInnen hier ja aus dem Bereich ihres Broterwerbs Beiträge schreiben. Allerdings könnten wir dann vorher bei der Süddeutschen anfragen, wie teuer es wäre, auf den Artikel hinzuweisen und evtl. wäre es möglich, schon vor Bezahlung der geringen Gebühr auf den Artikel hinzuweisen…
Konkret heißt das: wer Themen in Zusammenhang mit seinem Beruf behandelt, muss damit rechnen, zahlungspflichtig zu sein. Das Ganze so lange, wie der Gesetzgeber Presseerzeugnisse für schützenswert hält – nämlich ein Jahr.
Das sehen nicht nur die Netzpiloten so: Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Meinungsaustausch im Abseits.]]>