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Leistungsschutzrecht: Die geplante Zwickmühle mit Subventionen klappt nicht

Mittlerweile ist klar. wie die Verleger das geplant hatten: Google sollte für Einträge in seiner News-Suchmaschine zahlen müssen, um ein rechtliches “Diskriminierungsverbot” zu vermeiden. Scheinbar hatten die Verleger es nicht auf dem Schirm, dass Google wie in anderen Ländern dann seine News-Suchmaschine abschalten könnte und erwarteten wohl diese Subventionszahlungen, da Google die Eintragungen hätte machen müssen und qua Leistungsschutzrecht dazu verpflichtet wäre. Die Rechznung geht auch so nicht auf, heise.de meldet, dass im kommenden Medienstaatsvertrag eine Ausnahme von diesem “Diskriminierungsverbot” enthalten sei, so dass eine Pflicht, auf kostenpflichtigen Pressebeiträge hinweisen zu müssen, wohl nicht besteht. Die Verlegerlobby klagt über “das Ende des Urheberrechts” (siehe hier diesen FAZ-Artikel) und die VG Wort erweist sich einmal mehr als zuverlässiger Gefährte der Verlagswelt …
Kann man nur sagen: Halten wir uns an Journalisten und Autoren, die auf Qualität abheben (beispielsweise Riffreporter, übermedien.de und andere) und nicht an Verlage, die einfach automatisch abkassieren wollen – für Inhalte, die zusammengeschustert wurden. Über das, was dieses “Leistungsschutzrecht” schon alles an Schaden beispielsweise in der Blogwelt angerichtet hat, mag ich gar nicht nachdenken.

Etwas (neues) zum Leistungsschutzrecht #lsr

“Das Altpapier” ist ein schon länger bestehender Medienbeobachtungsblog, dessen Lektüre schon seit je lohnend ist. Die heutige Ausgabe handelt vom europäischen Leistungsschutzrecht, das zurzeit versucht in den einzelnen Ländern implementiert wird. Frankreich hat den Anfang gemacht und das Blog berichtet ausführlich vom (erwartbaren) Misserfolg. Wie man wie die Zeitungsverleger erwarten kann, dass Google eine Dienstleistung erbringt und dafür noch zahlen soll, ist mir unverständlich. Man kann Google sicher aus verschiedener Perspektive grundlegend kritisieren, aber ihm hier “modernes Raubrittertum” vorzuwerfen, ist nur eine Projektion. Witzig, dass selbst der französische Präsident diesem Slogan des Lobbyismus erliegt …

Was zu erwarten war: Google streicht Nachrichteninhalte aus der Suche

Zunächst einmal in Frankreich, weil die mit der Umsetzung des europäischen Leistungsschutzrechtes besonders weit sind, meldet zkbw. Die Quelle von Horst Hilger, das Literaturcafé, bietet weitere Inhalte und geht auch auf die Lage in Deutschland und auf den verschiedenen Social Media-Plattformen ein. Allerdings bleibt die Aussage: Alles offen! Am besten fängt man schon an, zu paraphrasieren …

Verleger wollen Leistungsschutzrecht ausreizen

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet, dass die VG Media keine Zeit verliert und für die Vergangenheit wie für die Zukunft für einen Lizenzvertrag mit Google aufgrund der Änderung des europäischen Urheberrechts fordert.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet, dass die VG Media keine Zeit verliert und für die Vergangenheit wie für die Zukunft für einen Lizenzvertrag mit Google aufgrund der Änderung des europäischen Urheberrechts fordert.

Uploadfilter und EU-Leistungsschutzrecht

Ein Trauerspiel, wie heute das Europäische Parlament über das Leistungsschutzrecht abgestimmt hat. Hier die Einschätzung der Abgeordneten Julia Reda von der Piratenpartei und vielleicht noch der Blick von außen, die die Financial Times gewährt.

Ein Trauerspiel, wie heute das Europäische Parlament über das Leistungsschutzrecht abgestimmt hat. Hier die Einschätzung der Abgeordneten Julia Reda von der Piratenpartei und vielleicht noch der Blick von außen, die die Financial Times gewährt.

Leistungsschutzrecht, hier mal auf europäischer Ebene

Wenn es in Deutschland einmal in Sachen Urheberrecht relativ ruhig ist, baggert es auf der europäischen Ebene. Nachdem Zeitungsverleger national nicht weitergekommen sind (obwohl: Wie sie die Nutzung von Presseerzeugnissen in Schulen einschränkten, war schon hohe Kunst! vgl. im “Leitfaden” auf S. 56f.), versuchen sie es jetzt auf der europäischen Ebene. Dagegen regt sich Wiederstand, … „Leistungsschutzrecht, hier mal auf europäischer Ebene“ weiterlesen

Wenn es in Deutschland einmal in Sachen Urheberrecht relativ ruhig ist, baggert es auf der europäischen Ebene. Nachdem Zeitungsverleger national nicht weitergekommen sind (obwohl: Wie sie die Nutzung von Presseerzeugnissen in Schulen einschränkten, war schon hohe Kunst! vgl. im “Leitfaden” auf S. 56f.), versuchen sie es jetzt auf der europäischen Ebene. Dagegen regt sich Wiederstand, es existiert gerade ein Offener Brief gegen diese Initiative:

Da kann man nur hoffen, dass das etwas nützt!

Stand des europäischen Leistungsschutzrechts-Vorhabens

Google-Steuer: Widerstand gegen Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene https://t.co/UDl20M9pjA via @golem — ClaudiaBerlin (@HumanVoice) February 25, 2017

Obergrenze: Sieben Worte. Meint die VG Media. #lsr

Das Leistungsschutzrecht – es wird wieder einmal vor Gericht darüber gestritten. Lesenswerte Beiträge sind bei golem.de und bei der Zeit zu lesen.

Das Leistungsschutzrecht – es wird wieder einmal vor Gericht darüber gestritten. Lesenswerte Beiträge sind bei golem.de und bei der Zeit zu lesen.

Informationsordnung ohne Barrieren

Das geplante Leistungsschutzrecht der EU für Presseverleger (hier beispielsweise ein Zeit-Artikel zum Vorhaben) könnte bedeuten, dass selbst der Text von Links lizenzpflichtig werden könnte. Christoph Kappes hat dies zum Anlass genommen, in einem umfangreichen Blogpost herauszuarbeiten, wie grundlegend eine freie Verlinkung für die Informationsordnung ist.

Das geplante Leistungsschutzrecht der EU für Presseverleger (hier beispielsweise ein Zeit-Artikel zum Vorhaben) könnte bedeuten, dass selbst der Text von Links lizenzpflichtig werden könnte. Christoph Kappes hat dies zum Anlass genommen, in einem umfangreichen Blogpost herauszuarbeiten, wie grundlegend eine freie Verlinkung für die Informationsordnung ist.

LEISTUNGSSCHUTZRECHT XXL – diesmal auf EU-Ebene

Ein umfangreicher, informativer Text von Till Kreutzer zu einer noch laufenden Anhörung der EU-Kommission (man kann mitmachen!) auf IGEL zu den Plänen, auf EU-Ebene ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verleger zu etablieren. TTIP, CETA und Konsorten sind nicht genug, hier zeigt die EU, dass sie selbst Mist bauen kann. Eine Kompetenz, auf die ich gut & … „LEISTUNGSSCHUTZRECHT XXL – diesmal auf EU-Ebene“ weiterlesen

Ein umfangreicher, informativer Text von Till Kreutzer zu einer noch laufenden Anhörung der EU-Kommission (man kann mitmachen!) auf IGEL zu den Plänen, auf EU-Ebene ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verleger zu etablieren. TTIP, CETA und Konsorten sind nicht genug, hier zeigt die EU, dass sie selbst Mist bauen kann. Eine Kompetenz, auf die ich gut & gern verzichten könnte. Dieser Neoliberalismus dringt doch aus allen Poren der modernen Wirtschaftspolitik. Till Kreutzer bringt es gut auf den Punkt: Der Verbraucher bekommt alle Kosten aufgehalst.

Google gewinnt bei Auseinandersetzung zum Leistungsschutzrecht #lsr

Die Verleger haben heute beim LG Berlin einen hervorragenden 2. Platz belegt. Google wurde nur Vorletzter https://t.co/z2KZ4sit6G#LSR — Mathias Schindler (@presroi) February 19, 2016 Gute Anspielung: das war ursprünglich ein politischer Witz. Und der ging so: Kennedy (früherer Präsident der USA) und Chrustschow (früherer Generalsekretär der KP der Sowjetunion) machen bei einem Besuch Chrustschows in … „Google gewinnt bei Auseinandersetzung zum Leistungsschutzrecht #lsr“ weiterlesen

Gute Anspielung: das war ursprünglich ein politischer Witz. Und der ging so: Kennedy (früherer Präsident der USA) und Chrustschow (früherer Generalsekretär der KP der Sowjetunion) machen bei einem Besuch Chrustschows in den USA ein Autorennen. Kennedy gewinnt natürlich mit seinem Straßenkreuzer. Am nächsten Tag steht in der Prawda (Staatsblatt der früheren Sowjetunion): “Chrustschow beim Autorennen zweiter geworden. Kennedy wurde Vorletzter.”

“unausgegoren, kurzatmig, lobbygetrieben”

Das ist ein Urteil von Experten zu dem Thema Leistungsschutzrecht bei der Anhörung im Bundestag. Das Thema ist auch ein sehr schönes Beispiel, wie es anscheinend möglich ist, sich Gesetze zu kaufen. Ausführliche Informationen zur Anhörung sind bei Netzpolitik zu finden.

Das ist ein Urteil von Experten zu dem Thema Leistungsschutzrecht bei der Anhörung im Bundestag. Das Thema ist auch ein sehr schönes Beispiel, wie es anscheinend möglich ist, sich Gesetze zu kaufen. Ausführliche Informationen zur Anhörung sind bei Netzpolitik zu finden.

Der Schutz der Presse in Spanien ist verbessert worden!

Golem.de meldet, dass in Spanien ein Gesetz verabschiedet worden ist, das das geistige Eigentum noch besser schützen soll und selbst für kleinste Textzitate Abgaben verlangt, beispielsweise solche, die in Links enthalten sind. Selbst Blogger sollen zahlen, Facebook und Twitter hingegen ausgenommen sein.

Golem.de meldet, dass in Spanien ein Gesetz verabschiedet worden ist, das das geistige Eigentum noch besser schützen soll und selbst für kleinste Textzitate Abgaben verlangt, beispielsweise solche, die in Links enthalten sind. Selbst Blogger sollen zahlen, Facebook und Twitter hingegen ausgenommen sein.

Leistungsschutzrecht aus Sicht eines Wettbewerbsökonomen

Justus Haucap ist Gründer des DICE (Düsseldorf Institute of Competition Economics) und kein Freund des Leistungsschutzrechts. In einem Interview auf horizont.net begründet er warum. via edgeworthblogs  

Justus Haucap ist Gründer des DICE (Düsseldorf Institute of Competition Economics) und kein Freund des Leistungsschutzrechts. In einem Interview auf horizont.net begründet er warum.

via edgeworthblogs

 

“Beim Lesen tauch ich ab” und “Kapitäne Ahoi – Hinaus aufs weite Büchermeer”

Ersteres für Jugendliche, letzteres für die Jahrgangsstufe 1-4 – Leipziger Bibliotheken machen mit bei der Sächsischen Buchsommer-Aktion, meldet die Stadt Leipzig und diverse Zeitungen, die wir hier aus Gründen des Leistungsschutzrechtes gar nicht aufführen.

Ersteres für Jugendliche, letzteres für die Jahrgangsstufe 1-4 – Leipziger Bibliotheken machen mit bei der Sächsischen Buchsommer-Aktion, meldet die Stadt Leipzig und diverse Zeitungen, die wir hier aus Gründen des Leistungsschutzrechtes gar nicht aufführen.