<![CDATA[Nach Paragraph 52b UrhG hat die UB Würzburg Lehrbücher digitalisiert und zugänglich gemacht, zunächst im ganzen Uninetz. Obwohl die UB die Nutzung dann auf Abmahnung des Börsenvereins hin eingeschränkt hat, will der Börsenverein jetzt einen Musterprozess einleiten, in dem diese Praxis überprüft werden soll. Mit Hilfe eines weiteren Prozesses soll auch § 52a UrhG und die Praxis von Schulen und Hochschulen überprüft werden, Teile von Lehrbüchern zu digitalisieren und campusweit teilweise verfügbar zu machen. [via gulli.de]]]>
Börsenverein führt Musterprozess gegen Universitätsbibliothek
<![CDATA[Nach Paragraph 52b UrhG hat die UB Würzburg Lehrbücher digitalisiert und zugänglich gemacht, zunächst im ganzen Uninetz. Obwohl die UB die Nutzung dann auf Abmahnung des Börsenvereins hin eingeschränkt hat, will der Börsenverein jetzt einen Musterprozess einleiten, in dem diese Praxis überprüft werden soll. Mit Hilfe eines weiteren Prozesses soll auch § 52a UrhG und … „Börsenverein führt Musterprozess gegen Universitätsbibliothek“ weiterlesen