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Zweiter Korb unter Beschuss

Bei heute.de gibt es einen Artikel über den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle, der für uns zwar nicht viel Neues bringt, aber trotzdem einen guten Ã?berblick über die Ã?nderungen bietet. Ein Absatz lässt mich nun aber stutzen (Hervorhebung von mir): So sieht das neue Gesetz zum Beispiel vor, dass digitale Buchkopien nur in den Räumen der … „Zweiter Korb unter Beschuss“ weiterlesen

Bei heute.de gibt es einen Artikel über den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle, der für uns zwar nicht viel Neues bringt, aber trotzdem einen guten Ã?berblick über die Ã?nderungen bietet.

Ein Absatz lässt mich nun aber stutzen (Hervorhebung von mir):

So sieht das neue Gesetz zum Beispiel vor, dass digitale Buchkopien nur in den Räumen der Bibliotheken und nur an speziellen Terminals gelesen werden dürfen. Der Versand innerhalb einer Bildungseinrichtung – also etwa einer Universität – ist nicht erlaubt. Jeder Wissenschaftler muss sich folglich in die Bibliothek begeben und dort möglicherweise vor einem besetzten Lesegerät Schlange stehen, obwohl es technisch überhaupt kein Problem wäre, ihm das Lesen des fraglichen Buches auch an seinem Büro-Computer zu ermöglichen.

Was ist mit “Versand” gemeint? Kann ich innerhalb “meiner” Institution nun keinen Aufsatz per E-Mail mehr schicken?

DBV und Börsenverein legen neues Papier vor

Wie Eric Steinhauer in der Inetbib meldet, gibt es ein neues Papier von DBV und Börsenverein: “Gemeinsame Formulierungsvorschläge des DBV und des Börsenvereins zur Regelung der §§ 52b und 53a vom 23.03.2007“. Dazu gibt es noch “Erläuterungen“. Der Sturm der Entrüstung nach der gemeinsamen Stellungnahme im Januar hat offenbar bei den Beteiligten nicht zum Umdenken … „DBV und Börsenverein legen neues Papier vor“ weiterlesen

Wie Eric Steinhauer in der Inetbib meldet, gibt es ein neues Papier von DBV und Börsenverein: “Gemeinsame Formulierungsvorschläge des DBV und des Börsenvereins zur Regelung der §§ 52b und 53a vom 23.03.2007“.
Dazu gibt es noch “Erläuterungen“.
Der Sturm der Entrüstung nach der gemeinsamen Stellungnahme im Januar hat offenbar bei den Beteiligten nicht zum Umdenken geführt. Jedenfalls war von einer Beteiligung anderer bibliothekarischer Verbände oder einer vorherigen Abstimmung nichts zu lesen. Einziger feststellbarer Unterschied ist die schnelle Veröffentlichung auf den eigenen Seiten.
Herr Steinhauer kommentiert das Papier in seinem Weblog.