Normalerweise finde ich die Beiträge von iRights info ja gut und hilfreich, gerade für uns Laien, aber bei einem aktuellen Beitrag wird daneben gegriffen. Die These des Beitrags von Georg Fischer ist, dass man cc-Rechte, die man einmal vergeben und publiziert hat, nicht mehr zurück nehmen kann. Allenfalls könne man Lizenzen vergeben, die das Werk (noch) freier machen würden. Würden Rechte verändert werden, dann käme es zu einer Verwirrung der Nutzer, das gehe nicht. Verzeihung: Was haben wir mit Pixabay erlebt, die ursprünglich alle Bilder mit C00 ausgezeichnet hatten und dann auf eine eigene Lizenz gewechselt sind? Haben die verwirrten Nutzer dann die Nutzung von Pixabay gelassen? Nicht dass ich wüsste! – Ich jedenfalls habe seitdem die Praxis, dass ich bei Bildern, die ich verwende, einen Screenshot mache, um ggf. nachweisen zu können, dass das Bild/das Dokument zum Zeitpunkt meiner Verwendung eine spezifische Auszeichnung hatte, insbesondere dann, wenn die Lizenz nicht im Bild oder im Dokument aufgeführt ist. – Schließlich ist es ja auch sonst im Recht üblich, dass zu verschiedenen Zeiten verschiedene Rechte gelten (können). Sonst könnten ja die Bibliotheken der Rechtskanzleien zumachen … 😉
Update: Wenn dem so ist, wie im ersten Kommentar geschildert, dass die Nicht-Änderbarkeit in den Definitionen der Lizenz festgeschrieben ist, dann muss man sich daran orientieren. Gleichwohl lohnt sich Dokumentation, weil man nicht davon ausgehen kann, dass jede Webseite bei Archive.org gespeichert wird.