Aus einem FIZ-Autodoc-Newsletter vom 18.01.2008 [Nachtrag: jetzt auch in idw-online nachzulesen]: Die ersten Wochen, nachdem das neue Gesetz in Kraft getreten ist, haben gezeigt, dass FIZ Karlsruhes Volltextvermittlungsdienst FIZ AutoDoc auch mit der neuen Regelung sein vollständiges Lieferspektrum aufrecht erhalten kann. Da die internationalen FIZ AutoDoc-Partner von den Ã?nderungen des deutschen Urheberrechts nicht betroffen sind, … „Das “digital divide” der deutschen Wissensgesellschaft“ weiterlesen
Aus einem FIZ-Autodoc-Newsletter vom 18.01.2008 [Nachtrag: jetzt auch in idw-online nachzulesen]:
Die ersten Wochen, nachdem das neue Gesetz in Kraft getreten ist, haben gezeigt, dass FIZ Karlsruhes Volltextvermittlungsdienst FIZ AutoDoc auch mit der neuen Regelung sein vollständiges Lieferspektrum aufrecht erhalten kann. Da die internationalen FIZ AutoDoc-Partner von den Ã?nderungen des deutschen Urheberrechts nicht betroffen sind, übernehmen sie auf Wunsch auch für deutsche Kunden die Lieferung von DRM-geschützten elektronischen Dokumenten.
Will heiÃ?en: Die Industrie hat keine Nachteile durch das neue Urheberrecht, doch schnell zu den benötigten Inhalten zu kommen. Studierende aber sind auf die veraltete Post oder das Fax zurückgeworfen, da Subito nicht anders liefern darf.