<![CDATA[In seinem Vortrag zur Eröffnung der Ausstellung "Geraubte Bücher” in der SUB Hamburg unterschied Babendreier ein ordnendes und ein soziales Gedächtnis. Ist Ersteres Ergebnis der Tätigkeit etwa von Archivaren und Bibliothekaren, so entsteht Letzteres aus den Praktiken sozialer Gruppen zur Herstellung von Gedächtnis. Dieses ganz spannende Thema sei hier nicht ausgeführt; vermittelt liegt hierin ein … „Empfohlene Heimat“ weiterlesen
<![CDATA[In seinem Vortrag zur Eröffnung der Ausstellung "Geraubte Bücher” in der SUB Hamburg unterschied Babendreier ein ordnendes und ein soziales Gedächtnis. Ist Ersteres Ergebnis der Tätigkeit etwa von Archivaren und Bibliothekaren, so entsteht Letzteres aus den Praktiken sozialer Gruppen zur Herstellung von Gedächtnis. Dieses ganz spannende Thema sei hier nicht ausgeführt; vermittelt liegt hierin ein wichtiger Grund, wieso Bibliotheksarbeit interkulturell zu sein hat. Bestimmte tief eingeprägte Gedächtnisformen lassen sich nun auch bei Großkollektiven (das Nationalvolk als oberste Einteilungsstufe sozialer Gruppen) finden. Ich scheue hierfür den Begriff “Nationalcharakter” – Kollektive haben keinen Charakter. Knüpfte Babendreier an die Gedächtnistheorie der Assmanns an, so scheinen mir Begriffe von Bourdieu – hier: Habitus – treffender zu sein. Eine der grundlegenden Fragen einer sozialen Gruppe ist die Frage der Zugehörigkeit. Untersucht man, wie sich der Umgang mit denen, die neu hinzukommen, habituell herausbildet, sich als selbstverständliche soziale Praktik im Gedächtnis festsetzt, hat man die Akteure in den Blick zu nehmen. In Staaten mit kodifiziertem Recht wären das die staatlichen Institutionen, Medium der Regulierung ist das Staatsangehörigkeitsrecht, die Rechtsform der Zugehörigkeit wäre die Einbürgerung. Dies ist die positive Seite – die Schattenseite lässt die im Dunklen, die nicht dazu gehören. Die weiterhin eindringlichste Studie zum Thema stammt von Rogers Brubaker: Staats-Bürger : Deutschland und Frankreich im historischen Vergleich (dt. 1994; amerik. 1992: Citizenship and nationhood in France and Germany). Er scheidet das französische territorialstaatliche Prinzip der Zugehörigkeit, das sich aus der Anwesenheit auf dem Teritorium der Republik und dem Bekenntnis zu ihr (ius soli) ergibt, von dem deutschen Blutrecht (ius sanguinis): Deutscher ist, wer von Deutschen abstammt. Für mich war die Lektüre dieses Buches sehr prägend; heute gibt es wichtige Studien, die die scharfe Scheidung revidieren. (Gosewinkel: Einbürgern und Ausschließen : die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland; für Frankreich: Noiriel.) Brubaker wie Gosewinkel untersuchen, wie sich die Ausschließung – sie ist antisemitisch und antislavisch – organisierte und im Gedächtnis festsetzte. Nie und nimmer kann der Jude dazu gehören. Hat dies auch noch Relevanz für die Bundesrepublik des Jahres 2009, wo vor der Jahrhundertwende relevante Elemente des ius soli in das Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt wurden? Die Sprache des Rechts scheint heute vergangene Formen der Ausschließung zu beschweigen. Sehr wohl aber vernimmt das wider den Antisemitismus geschulte Gehör Stimmen, die sich als das Raunen des Gedächtnis erweisen. Zuweilen frech, dann als Insinuation, auch als tumbe Unbedarftheit. Bitter ist, wenn nur noch die Gemeinten sich laut dagegen wenden. Wir sehen Bubis in der Paulskirche. Er sitzt, die deutsche Elite applaudiert stehend dem Walser. (Dieser Herr Walser wird später Ehrengast eines Bibliothekartages.) In der Berliner Zeitung vom 31.01.09 schreibt Wöbken-Ebert über ‘Ganz normale Ausrutscher; Für Juden wird das Leben in Deutschland schwer’. Ich verstehe ihre Verbitterung nur zu gut; ich teile sie.
Ich will jetzt kurz eine Episode erinnern; denn Antisemitismus zu benennen ist nicht Absicht dieses Beitrags. Mir geht es um eine deutsche Denkform der Zugehörigkeit. Bubis fährt im September 1992 nach den Pogromen vom August als Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland nach Rostock. Auf der nachfolgenden Pressekonferenz fragt ein Schmidt (er stellt sich als Vorsitzender des Innenausschusses der Bürgerschaft heraus): “Aber Ihre Heimat ist doch Israel!” Wir werden später Bilder des weinenden Bubis in Rostock sehen; für mich das Gründungsbild des schrecklichen neuen Deutschland nach 1989. Bubis hat über Rostock in seiner Autobiographie einen eigenen Abschnitt. Er greift die Heimatfrage – kann, darf der Jude dazu gehören? – ein zweites Mal auf. Im Kapitel Israel. Bubis (oder sein ghostwriter Sichrovsky) nennt den Abschnitt: Empfohlene Heimat.
Was hat diese kurze Vorbemerkung mit der BID-Imagebroschüre “21 gute Gründe für gute Bibliotheken” zu tun? „Empfohlene Heimat“ weiterlesen