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Umfrage: Gute Arbeit in Bibliotheken (2)

Ich hieve diesen Kommentar von “Ausleihe” (vielen Dank dafür) einfach mal in einen Beitrag, weil er nämlich sonst verschwindet. Er (der Kommentar) bezieht sind auf einen ursprünglichen Beitrag von mir, den er/sie (die/der Kommentarschreiberin) zu Recht kritisiert: “Manchmal lohnt die Zeit, vor dem Urteil mehr als die Überschrift zu lesen. Der Titel “Gute Arbeit in … „Umfrage: Gute Arbeit in Bibliotheken (2)“ weiterlesen

Ich hieve diesen Kommentar von “Ausleihe” (vielen Dank dafür) einfach mal in einen Beitrag, weil er nämlich sonst verschwindet. Er (der Kommentar) bezieht sind auf einen ursprünglichen Beitrag von mir, den er/sie (die/der Kommentarschreiberin) zu Recht kritisiert:

“Manchmal lohnt die Zeit, vor dem Urteil mehr als die Überschrift zu lesen.
Der Titel “Gute Arbeit in Bibliotheken” verweist auf ein statistisches Messinstrument, den Index ‘Gute Arbeit’. Hierbei handelt es sich um standardisiertes Messverfahren, dass die Arbeitssituation aus Sicht der Beschäftigten ermittelt. Ab 80 Index Punkten spricht der DGB von “Guter Arbeit”. Der Titel impliziert daher keine Wertung, sondern verweist auf das Messinstrument (Gute Arbeit-Index) und die Grundgesamtheit (Bibliotheken).
Wird im Übrigen alles in der Einleitung des Fragebogens erklärt.
Darüber hinaus wurden die Daten tatsächlich anonymisiert erhoben und werden auch nicht weiter verwendet. Das hat allein schon damit zu tun, dass die Ergebnisse vom DGB-Gute-Arbeit-Index-Team erhoben wurden und die geben die Daten nicht weiter, auch nicht an ver.di.
Des Weiteren sollten anstatt der Behauptung im vorherigen Artikel nur die ersten beiden zwei Ziffern der PLZ angegeben werden (steht explizit so im Fragebogen), was keine Schlüsse auf einzelne Betriebe zulässt.
Die Ergebnisse sind im Übrigen mittlerweile veröffentlicht – https://biwifo.verdi.de/abd/gute-arbeit
Resultat: Die Arbeitssituation in Bibliotheken beurteilen die Beschäftigten alles andere als “gut”. Sie ist nicht einmal mittelmäßig und noch schlechter als jene im gesamten Durchschnitt der Dienstleistungsbranche. – Soviel zur Imagepflege und PR des Berufsstandes liebe/r jplie. –
Ich bin selber ver.di Mitglied und engagiere mich gewerkschaftlich. Zudem arbeite in einer Bibliothek und bin sehr dankbar, dass ver.di diese Umfrage gemacht hat. Endlich fragt mich mal jemand, wie ich meine Arbeitssituation empfinde. Sonntagsöffnungszeiten, 24h-Bibliotheken und das alles bei anhaltenden Stellenkürzungen – alles für die Nutzer, aber die Beschäftigten fragte bisher keiner. Nun bin ich gespannt, was auf die Umfrage folgt.
Herzliche Grüße von der Ausleihstelle”

Nochmals vielen Dank!

Gewerkschaft kritisiert drastische Nutzungs- und Arbeitseinschränkungen in Berliner Hochschulbibliotheken

Ein Bibliotheksgesetz, das grundlegende Standards für Ausstattung, Zugang und Benutzung festlege, wäre ein erster Schritt zur Sicherung des Grundrechts auf Information und Lehr- und Lernfreiheit. Aus Kostengründen, so Ver.di, seien die Belange der Nutzer/innen und der Beschäftigten bei der Konzeption nicht ausreichend berücksichtigt worden. [via Stadtmorgen]

Ein Bibliotheksgesetz, das grundlegende Standards für Ausstattung, Zugang und Benutzung festlege, wäre ein erster Schritt zur Sicherung des Grundrechts auf Information und Lehr- und Lernfreiheit. Aus Kostengründen, so Ver.di, seien die Belange der Nutzer/innen und der Beschäftigten bei der Konzeption nicht ausreichend berücksichtigt worden. [via Stadtmorgen]

Protest gegen Kürzungen im Bildungsbereich

Bei einer Demo in Los Angeles gegen Kürzungen im Schulbereich wurde auch der Bibliothekar zu Grabe getragen.

Bei einer Demo in Los Angeles gegen Kürzungen im Schulbereich wurde auch der Bibliothekar zu Grabe getragen.

Word of Mouth

Basedow1764 wies auf die Zusammenfassung von heise.de von der Analyse von iRights.info hin. Von was? Ja genau, von den Formulierungsvorschlägen der Presseverleger sowie Änderungsvorschlägen der Gewerkschaften DJV und dju/ver.di für einen Gesetzesentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Hier sollen nach den Vorstellungen der Verleger und Gewerkschaften bei “gewerblicher Nutzung”. Heise.de: Schon das Anschauen eines Textes … „Word of Mouth“ weiterlesen

Basedow1764 wies auf die Zusammenfassung von heise.de von der Analyse von iRights.info hin. Von was? Ja genau, von den Formulierungsvorschlägen der Presseverleger sowie Änderungsvorschlägen der Gewerkschaften DJV und dju/ver.di für einen Gesetzesentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Hier sollen nach den Vorstellungen der Verleger und Gewerkschaften bei “gewerblicher Nutzung”. Heise.de:

Schon das Anschauen eines Textes könnte damit prinzipiell für gewisse Nutzergruppen kostenpflichtig werden.

Und:

Laut iRights müssten News-Aggregatoren und Suchmaschinen von Google bis Rivva gemäß dem Entwurf künftig zunächst mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft einen Lizenzvertrag aushandeln. Andernfalls könnten schon Zusammenfassungen von Texten in Form von “Snippets” als Rechtsverletzung verfolgt werden.

Wenn man den schlimmsten Fall annimmt, wird bei einer solchen Gesetzgebung die Grundlage der “Öffentlichkeit” wieder auf das Gerücht zurückgeführt.

Arbeiterbibliothek nur Ersatz für fehlende Ã?B

In Bruck (Steiermark) wird immer wieder eine öffentliche Bibliothek gefordert. Die Gewerkschaftsbibliothek des Ã?GB mit ihren 8.000 Bänden ist nur ein Ersatz. [via Kleine Zeitung]

In Bruck (Steiermark) wird immer wieder eine öffentliche Bibliothek gefordert. Die Gewerkschaftsbibliothek des Ã?GB mit ihren 8.000 Bänden ist nur ein Ersatz. [via Kleine Zeitung]