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Bibliotheken ein probates Mittel gegen fake news?

Über Wahrheit, Klarheit, Fake – und 1984 https://t.co/d5BgBbNmNI via @StbSalzgitter #Danke — plainjochen (@plainjochen) February 12, 2017

Word of Mouth

Basedow1764 wies auf die Zusammenfassung von heise.de von der Analyse von iRights.info hin. Von was? Ja genau, von den Formulierungsvorschlägen der Presseverleger sowie Änderungsvorschlägen der Gewerkschaften DJV und dju/ver.di für einen Gesetzesentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Hier sollen nach den Vorstellungen der Verleger und Gewerkschaften bei “gewerblicher Nutzung”. Heise.de: Schon das Anschauen eines Textes … „Word of Mouth“ weiterlesen

Basedow1764 wies auf die Zusammenfassung von heise.de von der Analyse von iRights.info hin. Von was? Ja genau, von den Formulierungsvorschlägen der Presseverleger sowie Änderungsvorschlägen der Gewerkschaften DJV und dju/ver.di für einen Gesetzesentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Hier sollen nach den Vorstellungen der Verleger und Gewerkschaften bei “gewerblicher Nutzung”. Heise.de:

Schon das Anschauen eines Textes könnte damit prinzipiell für gewisse Nutzergruppen kostenpflichtig werden.

Und:

Laut iRights müssten News-Aggregatoren und Suchmaschinen von Google bis Rivva gemäß dem Entwurf künftig zunächst mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft einen Lizenzvertrag aushandeln. Andernfalls könnten schon Zusammenfassungen von Texten in Form von “Snippets” als Rechtsverletzung verfolgt werden.

Wenn man den schlimmsten Fall annimmt, wird bei einer solchen Gesetzgebung die Grundlage der “Öffentlichkeit” wieder auf das Gerücht zurückgeführt.