Julia Reda (damals MdEP) hat es schon vor vier Jahren gesagt, dass das “Leistungsschutzrecht” (= der Wunsch der Zeitungsverleger, man möge es vergüten, wenn man auf ihre Erzeugnisse hinweist, und wenn es nur ein Schnipsel ist) “kaputt” sei. Wir haben damals diese Debatte unter dem Schlagwort “lsr” verfolgt. Jetzt hat der EUGh entschieden, dass Deutschland seiner Notifikationspflicht nicht nachgekommen ist und daher diese Rechtsvorschrift nicht gültig sei. [via golem.de] Leider dräut das europäische Recht am Horizon, das nur in nationale Gesetzgebung umgetopft wird, um dann erneut Forderungen in diese Richtung zu erheben.
Schlagwort: eugh
Was bedeutet “kein Safe Harbour”?
EIn verständlicher juristischer Kommentar zu SafeHarbor, was das privat heisst und warum es kein SafeHarbor2.0 gibt, https://t.co/RT9ZNHEUQh — Martin Rost (@Martin_Rost) November 28, 2015 Wer die eher gemäßigte Einschätzung des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar als Vergleichsfolie zur Kenntnis nehmen will, findet sie beispielsweise hier.
EIn verständlicher juristischer Kommentar zu SafeHarbor, was das privat heisst und warum es kein SafeHarbor2.0 gibt, https://t.co/RT9ZNHEUQh
— Martin Rost (@Martin_Rost) November 28, 2015
Wer die eher gemäßigte Einschätzung des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar als Vergleichsfolie zur Kenntnis nehmen will, findet sie beispielsweise hier.
Digitalisierte Werke in Bibliotheken dürfen ausgedruckt und gespeichert werden
Nochmal, da so wichtig – BGH: Bibliotheken dürfen digitalisierte Werke zum Ausdrucken und Speichern anbieten (Update) http://t.co/ZolrPkeSuk — Philipp Otto (@PhilippOtto) April 22, 2015
Nochmal, da so wichtig – BGH: Bibliotheken dürfen digitalisierte Werke zum Ausdrucken und Speichern anbieten (Update) http://t.co/ZolrPkeSuk
— Philipp Otto (@PhilippOtto) April 22, 2015
EuGH zum rechtlichen Schutz von Computerprogrammen
<![CDATA[Der Europäische Gerichtshof urteilte heute über den Weiterverkauf gebrauchter Software. [via heise.de, vgl. auch die Diskussion in den Kommentaren] Harald Müller schrieb auf inetbib ebenfalls darüber und mutmaßte, dies könne “Konsequenzen für Bibliotheken und deren – bisher stark eingeschränkte – Befugnisse zum Umgang mit E-Books haben.”]]>
<![CDATA[Der Europäische Gerichtshof urteilte heute über den Weiterverkauf gebrauchter Software. [via heise.de, vgl. auch die Diskussion in den Kommentaren]
Harald Müller schrieb auf inetbib ebenfalls darüber und mutmaßte, dies könne “Konsequenzen für Bibliotheken und deren –
bisher stark eingeschränkte – Befugnisse zum Umgang mit E-Books haben.”]]>