Ausleihe, Datenschutz und mobiles

Natürlich ist es recht praktisch, wenn man in seinem Bibliothekskonto ersehen kann, welche Titel man in der Vergangenheit schon mal ausgeliehen hatte, aber aus Gründen des Datenschutzes ist diese Funktion wohl in den meisten (?) deutschen Bibliothekssystemen nicht vorhanden bzw. abgeschaltet. Bei uns zumindest ist das so. Das “Tracking” der Ausleihen kann man ja z.B. … „Ausleihe, Datenschutz und mobiles“ weiterlesen

LT mobil Natürlich ist es recht praktisch, wenn man in seinem Bibliothekskonto ersehen kann, welche Titel man in der Vergangenheit schon mal ausgeliehen hatte, aber aus Gründen des Datenschutzes ist diese Funktion wohl in den meisten (?) deutschen Bibliothekssystemen nicht vorhanden bzw. abgeschaltet. Bei uns zumindest ist das so. Das “Tracking” der Ausleihen kann man ja z.B. auch in citavi, Librarything oder beliebigen anderen Literaturverwaltungssystem für sich selbst erledigen. Bei LibraryThing kann man seinen Katalog übrigens in einer für das Handy optimierten Suche abfragen, das sieht dann so aus, ein Beispiel für meine Entleihungen aus der TUB-HH (Sigel 830) ist links zu sehen. BTW: Auch dieses Weblog ist für die Abfrage per Handy optimiert, es wird automatisch erkannt, wenn man mit einem mobilen Gerät auf netbib zugreift, dann wird eine sehr abgespeckte aber les- und navigierbare Version dargestellt.
Aber nun zum Thema Datenschutz: Haftgrund beschreibt in einem Beitrag seine Ã?berlegungen zur Abschaffung der Ausleihgeschichte (Entlehnhistory) in den Wiener Büchereien.

T-Com senkt die Speicherdauer von IP-Adressen auf 7 Tage

Wie der Heise Newsticker meldet werden die Zuordnungen dynamisch vergebener IP-Adressen jetzt nach 7 Tagen gelöscht. Es wird vermutet, dass eine Flut von Anfragen zu Urheberrechtsverletzungen das Unternehmen zu diesem Schritt bewogen hat. Offiziell heisst es, man reagiere auf das gesetzliche Verbot, bei zeit- und volumenunabhängigen Zugängen längerfristig die dynamisch vergebenen IP-Adressen zu speichern. Der … „T-Com senkt die Speicherdauer von IP-Adressen auf 7 Tage“ weiterlesen

Wie der Heise Newsticker meldet werden die Zuordnungen dynamisch vergebener IP-Adressen jetzt nach 7 Tagen gelöscht. Es wird vermutet, dass eine Flut von Anfragen zu Urheberrechtsverletzungen das Unternehmen zu diesem Schritt bewogen hat. Offiziell heisst es, man reagiere auf das gesetzliche Verbot, bei zeit- und volumenunabhängigen Zugängen längerfristig die dynamisch vergebenen IP-Adressen zu speichern. Der Erfolg von Holger Voss, der gerichtlich die Löschung seiner Zugangsdaten durchgesetzt hatte, habe dem Unternehmen viel Post von Kunden eingebracht, die dieses Recht auch für sich beanspruchten.
Ein Artikel in telepolis setzt sich kritisch mit den Hintergründen auseinander. Zur Bewertung zitiert man einen Kommentar im Heise Forum: “Es ist illegal, also mache ich es nur ganz wenig? Danke Telekom.”

Aufruf zur Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Der im Juni gegründete Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft seit 22.11.2006 alle Nutzer von Telekommunikation und Internet dazu auf, sich an einer Sammel-Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Alle TK-Nutzer in Deutschland sollen künftig zulassen, dass ihre Telefonverbindungen gespeichert, nachträgliche Bewegungsmuster (z.B. Mobilfunk) erstellt werden und (ab 2009) die gesamten Internet- beziehungsweise Mail-Verbindungen in Log Files erhalten bleiben. Wer hierin eine … „Aufruf zur Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung“ weiterlesen

Der im Juni gegründete Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft seit 22.11.2006 alle Nutzer von Telekommunikation und Internet dazu auf, sich an einer Sammel-Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Alle TK-Nutzer in Deutschland sollen künftig zulassen, dass ihre Telefonverbindungen gespeichert, nachträgliche Bewegungsmuster (z.B. Mobilfunk) erstellt werden und (ab 2009) die gesamten Internet- beziehungsweise Mail-Verbindungen in Log Files erhalten bleiben. Wer hierin eine Verletzung seiner Rechte sieht, wird daher vom AK Vorrat dazu aufgefordert, einen Vollmachtsausdruck zu erstellen und unterschrieben einzusenden. Die ansonsten kostenfreie Verfassungsbeschwerde selbst wird erst eingereicht, wenn der Bundestag (voraussichtlich 2007) über den Gesetzesentwurf entscheidet. Doch dann wird gleichzeitig die Aussetzung der Datenspeicherung beantragt, bis das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerden entschieden hat. Es könnte sich also lohnen, sich an dieser einmaligen Kampagne für den Erhalt bürgerlicher Freiheiten zu beteiligen.
Zitat von intern.de, dort ist die komplette Meldung nachzulesen.

Sicherheit versus Datenschutz

Die Sicherheitsgesellschaft ist auf dem Vormarsch, welche überwacht, ohne zuerst um Erlaubnis zu fragen. In der taz wird die Uni Münster kritisiert, welche filmt, ohne vorher (beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem PR und dem AStA) Rahmenrichtlinien festgelegt zu haben. Der GroÃ?e Bruder in den Bibliotheken im Vormarsch begriffen? Auch bei uns?

Die Sicherheitsgesellschaft ist auf dem Vormarsch, welche überwacht, ohne zuerst um Erlaubnis zu fragen. In der taz wird die Uni Münster kritisiert, welche filmt, ohne vorher (beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem PR und dem AStA) Rahmenrichtlinien festgelegt zu haben. Der GroÃ?e Bruder in den Bibliotheken im Vormarsch begriffen? Auch bei uns?

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