Ein Nutzer der Stadtbibliothek Ulm beschwert sich über eine Nutzerin mit Burka. Es ist für ihn eine grundsätzliche Frage. Die Bibliothek hat abgeklärt, dass es keine rechtliche Handhabe (in der Benutzungsordnung, aber auch sonst) dagegen gibt. Auch habe es bisher keine Beschwerden deswegen gegeben. Für den Benutzer, der sich beschwert, kein Grund, nicht einzuschreiten: Man müsse reagieren und nicht auf eine gesetzliche Grundlage warten. Und wenn sich niemand beschwere, heisse das nicht, dass die Burkaträgerin für niemand ein Problem darstelle. [via Südwest-Presse]
Da fangen sie an, die quälenden Fragen der Bibliotheksethik:
- sollen Burkaträgerinnen keine Chance haben zu lesen und sich zu entwickeln?
- hätte der betreffende Benutzer Nonnen und Diakonissen auch so kritisiert?
- wo hört die Facon, auf eigene Art und Weise glücklich sein zu dürfen, auf und schlägt um in Akzeptanz der Unterdrückung?
- Wer hat das Recht, der/dem anderen vorzuschreiben, wie sie/er sich zu kleiden hat?
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