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Gebühren für eBook-Ausleihe

[Ergänzung, s. Kommentar: Die Diskussion fand bereits im Herbst 2012 statt] Diskussion in den kommunalen Gremien von Elsdorf. Die Stadtbibliothek Elsdorf möchte zusammen mit jenen in Bergheim, Frechen, Pulheim und Brühl an einem Online-Verbund zum Verleih von eBooks teilnehmen. Dies würde aber kosten, weswegen man über die Erhebung von Gebühren nachdenkt. Bis jetzt ist die … „Gebühren für eBook-Ausleihe“ weiterlesen

[Ergänzung, s. Kommentar: Die Diskussion fand bereits im Herbst 2012 statt] Diskussion in den kommunalen Gremien von Elsdorf. Die Stadtbibliothek Elsdorf möchte zusammen mit jenen in Bergheim, Frechen, Pulheim und Brühl an einem Online-Verbund zum Verleih von eBooks teilnehmen. Dies würde aber kosten, weswegen man über die Erhebung von Gebühren nachdenkt. Bis jetzt ist die Nutzung der Stadtbibliothek gebührenfrei. SPD und Grüne sind für die neue Gebühr, die CDU letztlich auch, führt aber an, dass man doch bisher die Nutzung der Bibliothek von Gebühren freihalten wollte. Insbesondere Jugendliche werden dabei aufgeführt. Noch ist die Sache aber nicht beschlossen und muss noch mehrere Gremien passieren. [via Kölner Stadtanzeiger]

“Die Qualität steht und fällt aber mit dem Personal”

Die Gemeindebücherei Kernen i.R. mit den beiden Schwesterbüchereien Stetten und Rommelsbach hat die beiden Standorte durch Vernetzung organisatorisch zusammengefasst. Bemerkenswert – so der zuständige Bürgermeister – sei auch, dass keine Gebühren für die Nutzung verlangt werden. [via Stuttgarter Nachrichten]

Die Gemeindebücherei Kernen i.R. mit den beiden Schwesterbüchereien Stetten und Rommelsbach hat die beiden Standorte durch Vernetzung organisatorisch zusammengefasst.
Bemerkenswert – so der zuständige Bürgermeister – sei auch, dass keine Gebühren für die Nutzung verlangt werden. [via Stuttgarter Nachrichten]

Württ. Landesbibliothek: 30 Euro pro Jahr!

<![CDATA[ Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer, bitte beachten Sie, dass nach der Verkündigung im Gesetzblatt Baden-Württemberg, voraussichtlich mit Wirkung zum 9. Mai 2009, eine novellierte Bibliotheksgebührenverordnung in Kraft treten wird. Neu ist die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Landesbibliotheken (§ 2 n.F). Ihre WLB [aus dem Newsletter der Württembergischen Landesbibliothek] Leider wird sie nach … „Württ. Landesbibliothek: 30 Euro pro Jahr!“ weiterlesen

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Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,
bitte beachten Sie, dass nach der Verkündigung im Gesetzblatt Baden-Württemberg, voraussichtlich mit Wirkung zum 9. Mai 2009, eine novellierte Bibliotheksgebührenverordnung in Kraft treten wird.
Neu ist die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Landesbibliotheken (§ 2 n.F).
Ihre WLB

[aus dem Newsletter der Württembergischen Landesbibliothek] Leider wird sie nach dem 09. Mai nicht mehr “meine” WLB sein. 🙁
Spannend finde ich, dass die Benutzungsgebühr noch nicht einmal die Nutzung aller elektronischen Angebote, die von der WLB lizensiert sind, beinhaltet, heißt es doch in §2, 1:

Mit der Entrichtung der Gebühr ist die Nutzung der elektronischen Angebote und die Ausleihe von Medien abgegolten. Bei den elektronischen Angeboten kann es aufgrund von Lizenzverträgen oder telekommunikationsrechtlichen Gründen Einschränkungen geben.

Zahlen müssen und dann doch keinen vollgültigen Zugriff auf die Dienstleistungen zu haben, das ist herb.]]>