“Seit dem 26. März vergangenen Jahres ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland innerstaatlich geltendes Recht”
Ein Artikel im Tagesspiegel behandelt die fortwährende Ausgrenzung von Behinderten – und bringt als Beispiel das Verhalten einer Bibliotheksaufsicht, welche/r einer Behinderten verwehren wollte, einen Rollstuhl mit in die Bibliothek zu nehmen. Manchmal, das wird gleich anschließend im Artikel geschildert, ist der Zugang zur Bibliothek an sich nicht rollstuhlgerecht (die geschilderte Bibliothek wurde erst vor kurzem eröffnet), so dass der Umweg über die Kantine genommen werden muss … Ausgrenzung hat viele Gesichter und Orte.