Presse-Ethik

Während der Deutsche Presserat sich recht bedeckt hält, was die Dokumentation seiner Beanstandungen im WWW angeht, lohnt ein Besuch beim Schweizer Pendant allemal. Die einzelnen Fälle werden sehr detailliert dargelegt, eine unschätzbare Fallsammlung journalistischer Ethikfragen. Eine sehr umfangreiche Link-Zusammenstellung zum Medienrecht bietet Stephan Dreyers Medienrechtliches.de.

Während der Deutsche Presserat sich recht bedeckt hält, was die Dokumentation seiner Beanstandungen im WWW angeht, lohnt ein Besuch beim Schweizer Pendant allemal. Die einzelnen Fälle werden sehr detailliert dargelegt, eine unschätzbare Fallsammlung journalistischer Ethikfragen. Eine sehr umfangreiche Link-Zusammenstellung zum Medienrecht bietet Stephan Dreyers Medienrechtliches.de.

Leitfaden zum Urheberrecht

Beim nordrhein-westfälischen Bildungsministerium findet sich ein 180-seitiger, allgemeinverständlich geschriebener Ratgeber Multimedia-Recht (PDF) von Michael Veddern , der allen empfohlen werden kann, die sich für das Urheberrecht interessieren.

Beim nordrhein-westfälischen Bildungsministerium findet sich ein
180-seitiger, allgemeinverständlich geschriebener Ratgeber Multimedia-Recht (PDF) von Michael Veddern , der allen empfohlen werden kann, die sich für das Urheberrecht interessieren.
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Traffic-Klau?

Traffic-Klau – ein allseits beliebter aber rechtswidriger Volkssport im www. Tatsächlich rechtswidrig? Diese Webmaster wollen das Linken verbieten und schieÃ?en mit ihrem Gejammer über das (ansatzweise nachvollziehbare) Ziel weit hinaus …

Traffic-Klau – ein allseits beliebter aber rechtswidriger Volkssport im www. Tatsächlich rechtswidrig? Diese Webmaster wollen das Linken verbieten und schieÃ?en mit ihrem Gejammer über das (ansatzweise nachvollziehbare) Ziel weit hinaus …

Bildermarkt

Jeremy Rowe informiert über die kommerzielle Verwertung historischer Fotos in den USA.

Jeremy Rowe informiert über die kommerzielle Verwertung historischer Fotos in den USA.

Copywrong

Wer bisher glauben mochte, Emily Dickinsons Dichtungen gehörten der ganzen Welt, sieht sich eines Besseren belehrt. Sie sind das Privateigentum der Harvard University Press, schliesst Werner von Koppenfels in der NZZ. Frau Dickinson starb 1886 …

Wer bisher glauben mochte, Emily Dickinsons Dichtungen gehörten der ganzen Welt, sieht sich eines Besseren belehrt. Sie sind das Privateigentum der Harvard University Press, schliesst Werner von Koppenfels in der NZZ. Frau Dickinson starb 1886 …

Untergang des Journalismus?

Detlef Borchers befürchtet in der NZZ gravierende Auswirkungen auf dem Pressemarkt, weil das OLG Düsseldorf (wie schon das LG Düsseldorf) einem Fachartikel den Urheberrechtsschutz verweigert hat. Nach herrschender Meinung ist im Urheberrecht das handwerkliche alltägliche Schaffen nicht geschützt – Verwerter und Urheber sehen das natürlich anders.

Detlef Borchers befürchtet in der NZZ gravierende Auswirkungen auf dem Pressemarkt, weil das OLG Düsseldorf (wie schon das LG Düsseldorf) einem Fachartikel den Urheberrechtsschutz verweigert hat. Nach herrschender Meinung ist im Urheberrecht das handwerkliche alltägliche Schaffen nicht geschützt – Verwerter und Urheber sehen das natürlich anders.

Deep Linking

Nicht nur in Dänemark ist etwas faul: Auch ein deutscher Newsdienst sieht sich mit einer gerichtlichen Klage einer Zeitung konfrontiert (heise). Und weil der BGH elektronische interne Pressespiegel im Faksimileformat für zulässig hielt, schäumen die Verleger: Wenn der Spruch Bestand haben sollte, müÃ?te man aus Markenrechtsgründen auf die Angabe des Titels der Zeitung verzichten – … „Deep Linking“ weiterlesen

Nicht nur in Dänemark ist etwas faul: Auch ein deutscher Newsdienst sieht sich mit einer gerichtlichen Klage einer Zeitung konfrontiert (heise). Und weil der BGH elektronische interne Pressespiegel im Faksimileformat für zulässig hielt, schäumen die Verleger: Wenn der Spruch Bestand haben sollte, müÃ?te man aus Markenrechtsgründen auf die Angabe des Titels der Zeitung verzichten – die hergebrachten Prinzipien der korrekten Quellenangabe gelten nix mehr, wenns ums gnadenlose Abkassieren geht (newsroom.de).

Es ist etwas faul im Staate Dänemark

But why stop with the web? How about those sneaky academics, citing the work of fellow scholars with footnotes to specific articles using exact page numbers in the journals that published them? And just think of the worst offenders of all — librarians, who not only help patrons find books, magazines and other materials but … „Es ist etwas faul im Staate Dänemark“ weiterlesen

But why stop with the web? How about those sneaky academics, citing the work of
fellow scholars with footnotes to specific articles using exact page numbers in the
journals that published them? And just think of the worst offenders of all — librarians,
who not only help patrons find books, magazines and other materials but often even
show them where to find specific information within the works?
SearchDay mokiert sich über das unverständliche Urteil eines dänischen Gerichts, das Newsbooster deep links zu Zeitungsartikeln verboten hat.

Schön gesagt!

Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennt; oder wer ohne Not freiwillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen FleiÃ? erfordert, gibt dadurch zu erkennen, daÃ? er sich den notwendigen FleiÃ? und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen, Kenntnisse zutraue; er muÃ? daher den Mangel … „Schön gesagt!“ weiterlesen

Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennt; oder wer ohne Not
freiwillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen FleiÃ?
erfordert, gibt dadurch zu erkennen, daÃ? er sich den notwendigen FleiÃ? und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen,
Kenntnisse zutraue; er muÃ? daher den Mangel derselben vertreten. Hat aber derjenige, welcher ihm das Geschäft
überlieÃ?, die Unerfahrenheit desselben gewuÃ?t; oder, bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit wissen können, so fällt zugleich
dem letzteren ein Versehen zur Last.
§ 1299 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 1. Juni 1811 (Ã?sterreich) wird nicht nur von Herrn Schmidbauer goutiert.
[via NETLAW-L]

Harry Potter darf doch ins Schulbuch

Der Verlag an der Ruhr hat in zweiter Instanz vor dem Landgericht Berlin gegen Time Warner gewonnen, die einstweilige Verfügung ist zurückgewiesen worden.

Der Verlag an der Ruhr hat in zweiter Instanz vor dem Landgericht
Berlin gegen Time Warner gewonnen, die einstweilige
Verfügung ist zurückgewiesen worden.

Linkhaftung

Der Schockwellenreiter hat Recht: Der Telepolis-Artikel zur Linkhaftung ist für Nicht-Juristen schwere Kost. Neben der Frage nach der Haftung stellt sich aber auch die Frage, welche Links Benutzer auf Aufforderung ihres Providers entfernen müssen. Beispiel: Die Universität X. fordert den Historiker Y. auf, Links zu einem Kollegen zu entfernen, der auf anderen als den verlinkten … „Linkhaftung“ weiterlesen

Der Schockwellenreiter
hat Recht: Der Telepolis-Artikel
zur Linkhaftung
ist für Nicht-Juristen schwere Kost.
Neben der Frage nach der Haftung stellt sich aber auch die
Frage, welche Links Benutzer auf Aufforderung ihres
Providers entfernen müssen. Beispiel: Die Universität X.
fordert den Historiker Y. auf, Links zu einem Kollegen zu
entfernen, der auf anderen als den verlinkten Seiten
Gedankengut verbreitet, das der Universität nicht gefällt.
Wird Y. zu Kreuze kriechen, weil er auf seine Uni-Homepage
nicht verzichten möchte?

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