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Erbeutete Bilder als Ware auf dem öffentlichen Markt der Social Media: “authentische Inhalte” gewinnen!

Das heimliche Filmen in der Öffentlichkeit hat sich zu einem eigenen Genre in den sozialen Medien entwickelt. Auf der Jagd nach authentischen Inhalten setzen sich Content Creator:innen über die Privatsphäre und Rechte ihrer Mitmenschen hinweg. Eine neue Form der Überwachung entsteht.

[via netzbpolitik]

Filme und Videos im Seminar / in Veranstaltungen zeigen

Einfach mal einen Film im Seminar zeigen? Ist das rechtlich erlaubt? Das von
@VHDtweets, der Gesellschaft für Medienwissenschaft und @nfdi4culture in Auftrag gegebene Rechtsgutachten erklärt, wie audiovisuelle Medien in Forschung und Lehre sicher genutzt werden können.

Quelle: Historikerverband auf Twitter.

Und hier ist der Text des Gutachtens von Paul Klimpel und Fabian Rack.

Battle for Libraries

A major lawsuit against the nonprofit Internet Archive threatens the future of all libraries. Big publishers are suing to cut off libraries’ ownership and control of digital books, opening new paths for censorship. Oral arguments are on March 20.

Battle for libraries ist eine Kampagne und eine Petition.

“The Internet Archive is a library, and, like any library, it is allowed to scan the books in its collection and circulate them to its patrons.”
— AUTHOR CORY DOCTOROW

Ergänzung: Hier noch ein Artikel in Inside Higher Ed dazu.

Fehler beim Handling von cc-Rechten?

Normalerweise finde ich die Beiträge von iRights info ja gut und hilfreich, gerade für uns Laien, aber bei einem aktuellen Beitrag wird daneben gegriffen. Die These des Beitrags von Georg Fischer ist, dass man cc-Rechte, die man einmal vergeben und publiziert hat, nicht mehr zurück nehmen kann. Allenfalls könne man Lizenzen vergeben, die das Werk (noch) freier machen würden. Würden Rechte verändert werden, dann käme es zu einer Verwirrung der Nutzer, das gehe nicht. Verzeihung: Was haben wir mit Pixabay erlebt, die ursprünglich alle Bilder mit C00 ausgezeichnet hatten und dann auf eine eigene Lizenz gewechselt sind? Haben die verwirrten Nutzer dann die Nutzung von Pixabay gelassen? Nicht dass ich wüsste! – Ich jedenfalls habe seitdem die Praxis, dass ich bei Bildern, die ich verwende, einen Screenshot mache, um ggf. nachweisen zu können, dass das Bild/das Dokument zum Zeitpunkt meiner Verwendung eine spezifische Auszeichnung hatte, insbesondere dann, wenn die Lizenz nicht im Bild oder im Dokument aufgeführt ist. – Schließlich ist es ja auch sonst im Recht üblich, dass zu verschiedenen Zeiten verschiedene Rechte gelten (können). Sonst könnten ja die Bibliotheken der Rechtskanzleien zumachen … 😉

Update: Wenn dem so ist, wie im ersten Kommentar geschildert, dass die Nicht-Änderbarkeit in den Definitionen der Lizenz festgeschrieben ist, dann muss man sich daran orientieren. Gleichwohl lohnt sich Dokumentation, weil man nicht davon ausgehen kann, dass jede Webseite bei Archive.org gespeichert wird.

Fernleihe: War da ‘was?!

Das heute inkrafttretende Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz …

piqs.de – Freie Bilder (mit cc by)


Urheberrecht: Die Tragödie mit den Zeitungsartikeln

Wenn es so kommt, wie beschrieben – und es scheint mit großer Wahrscheinlichkeit so zu sein -, dann kann man gar keine Texte aus Zeitungen mehr in Bildungszusammenhängen oder auch in der Fernleihe nutzen. Gut gemacht, Zeitungsverleger, alles wird verhindert!