“Nach dem italienischen Kulturgüterschutzgesetz ist eine spezielle Verwaltungsabgabe zu zahlen, wenn historische Gebäude und Kunstwerke abgebildet werden. Ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts hat den kuriosen Gebührenforderungen nun endlich Grenzen gesetzt. Und das Kulturministerium in Rom ergänzte die Vorschrift immerhin um Ausnahmen für die Wissenschaft.”
iRights.info zeigt die Ecken und Kanten des Themas auf. Der Tipp auf den Beitrag kam von Kultur Geschichte(n) digital, einem lesenswerten Newsletter für alle, die nicht nur Bibliotheken, sondern GLAM im Blick haben.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (20. Mai 2024). Abgaben für gemeinfreie Güter … netbib. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/11oq9