Einfach mal einen Film im Seminar zeigen? Ist das rechtlich erlaubt? Das von
@VHDtweets, der Gesellschaft für Medienwissenschaft und @nfdi4culture in Auftrag gegebene Rechtsgutachten erklärt, wie audiovisuelle Medien in Forschung und Lehre sicher genutzt werden können.
Quelle: Historikerverband auf Twitter.
Und hier ist der Text des Gutachtens von Paul Klimpel und Fabian Rack.
Autor: jplie
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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