Allmählich scheint es so. Und jene, die auf einen Link klicken, können festgestellt werden. Dem ist nicht so? Das “Altpapier” von gestern schilderte den Fall des Radio Dreyecklands, dessen Redaktionsräume und Wohnungen von Mitarbeitern durchsucht und Geräte mitgenommen wurden. Und nicht nur das, sondern die Staatsanwaltschaft forderte laut netzpolitik.org den Provider des Radios auf, die Daten herauszugeben, welche IP-Adressen auf den Link geklickt hatte.
Wem fällt da nicht Bertold Brechts “Verwisch die Spuren!” ein? Zeit, den Tor-Browser zu verwenden!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (15. März 2023). Ist Verlinken ein Verbrechen? Ist einen Link anklicken ein Verbrechen? netbib. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/sba3