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Fehler beim Handling von cc-Rechten?

Normalerweise finde ich die Beiträge von iRights info ja gut und hilfreich, gerade für uns Laien, aber bei einem aktuellen Beitrag wird daneben gegriffen. Die These des Beitrags von Georg Fischer ist, dass man cc-Rechte, die man einmal vergeben und publiziert hat, nicht mehr zurück nehmen kann. Allenfalls könne man Lizenzen vergeben, die das Werk (noch) freier machen würden. Würden Rechte verändert werden, dann käme es zu einer Verwirrung der Nutzer, das gehe nicht. Verzeihung: Was haben wir mit Pixabay erlebt, die ursprünglich alle Bilder mit C00 ausgezeichnet hatten und dann auf eine eigene Lizenz gewechselt sind? Haben die verwirrten Nutzer dann die Nutzung von Pixabay gelassen? Nicht dass ich wüsste! – Ich jedenfalls habe seitdem die Praxis, dass ich bei Bildern, die ich verwende, einen Screenshot mache, um ggf. nachweisen zu können, dass das Bild/das Dokument zum Zeitpunkt meiner Verwendung eine spezifische Auszeichnung hatte, insbesondere dann, wenn die Lizenz nicht im Bild oder im Dokument aufgeführt ist. – Schließlich ist es ja auch sonst im Recht üblich, dass zu verschiedenen Zeiten verschiedene Rechte gelten (können). Sonst könnten ja die Bibliotheken der Rechtskanzleien zumachen … 😉

Update: Wenn dem so ist, wie im ersten Kommentar geschildert, dass die Nicht-Änderbarkeit in den Definitionen der Lizenz festgeschrieben ist, dann muss man sich daran orientieren. Gleichwohl lohnt sich Dokumentation, weil man nicht davon ausgehen kann, dass jede Webseite bei Archive.org gespeichert wird.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (12. Januar 2023). Fehler beim Handling von cc-Rechten? netbib. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/sb99


Autor: Jürgen Plieninger

Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/

Ein Gedanke zu „Fehler beim Handling von cc-Rechten?“

  1. Inhaltliche Kritik/Ergänzung kamen auf Mastodon von Olaf Brandt und Sebastian Karcher (vielen Dank):

    Olaf Brandt @olaf_brandt@openbiblio.social
    “Dazu gibt es doch extra einen Passus in den CC-Lizenzen? Ist auch sinnvoll damit man nicht Materialien mit CC-Lizenzen in die Welt bläst, die Rechte im Nachhinein ändert und dann danach die Anwälte losschickt, um Geld einzutreiben.”

    Sebastian Karcher @adam42smith@fediscience.org
    “Die CC Lizenz ist explizit als “irrevocable” ausgeschrieben, ja. Im Wikipedia Eintrag zu Pixabay wird darauf auch explizit im Kontext der re-lizenzierung hingewiesen: https://en.wikipedia.org/wiki/Pixabay#History
    Man kann als Rechteinhaber (bzw. bei CC0 als jedermensch) beliebig zusätzliche Lizenzen hinzufügen (bei copyright etwas albern, bei FLOSS software ist dual licensing dagegen ja durchaus üblich), aber eben nicht die alte Lizenz zurücknehmen.”

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