Bibliotheken im Koalitionsvertrag

“Wir wollen öffentliche Bibliotheken als dritte Orte stärken und Sonntagsöffnungen ermöglichen.”

“Beim Urheberrecht setzen wir uns für fairen Interessenausgleich ein und wollen die Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessern, auch in digitalen Märkten. Wir wollen Informations- und Meinungsfreiheit auch bei automatisierten Entscheidungsmechanismen sicherstellen. Die gerade in Kraft getretene Reform werden wir u. a. in Hinblick auf Praxistauglichkeit evaluieren. Wir wollen faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken. Analoge Spiele sollen im Sammelkatalog der Deutschen Nationalbibliothek benannt werden können.”

“Zur Stärkung des Zusammenhalts werden die Investitions- und Sanierungsprogramme im Bereich des Sports und der Kultur (z. B. Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken) vereinfacht und aufgestockt.”

Quelle wie https://archivalia.hypotheses.org/136752


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. November 2021). Bibliotheken im Koalitionsvertrag. netbib. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/sb22


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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