Heute soll der Tag der Pressefreiheit sein. In Wahrheit geht die Pressefreiheit rückwärts, der Medienanwalt Markus Kompa behandelt den Fall, dass aufgrund der Änderung des Medienstaatsvertrags vom 07.11.2020 die Landesmedienanstalten zur Qualitätsaufsicht über Anbieter auch quasi-journalistischer Internetinhalte zuständig erklärt wurden – und was das im Einzelnen heißt. Nichts Gutes, jedenfalls: Die Meinungsfreiheit ist tangiert.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (3. Mai 2021). Landesmedienanstalten als “Qualitätsaufsicht über Anbieter” netbib. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/saz7