Landesmedienanstalten als “Qualitätsaufsicht über Anbieter”

Heute soll der Tag der Pressefreiheit sein. In Wahrheit geht die Pressefreiheit rückwärts, der Medienanwalt Markus Kompa behandelt den Fall, dass aufgrund der Änderung des Medienstaatsvertrags vom 07.11.2020 die Landesmedienanstalten zur Qualitätsaufsicht über Anbieter auch quasi-journalistischer Internetinhalte zuständig erklärt wurden – und was das im Einzelnen heißt. Nichts Gutes, jedenfalls: Die Meinungsfreiheit ist tangiert.


Autor: jplie

Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/

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