#Screenshots sind ein bewährtes Mittel der Veranschaulichung. Für sie gilt es, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Regelungen zu beachten, sowie gesetzliche Ausnahmen zu kennen. Unser neuester #Grundwissen-Artikel erklärt das an typischen Beispielen: https://t.co/dnCmkoN7WB pic.twitter.com/fWLjAr3The
— iRights.info (@iRightsinfo) June 25, 2020
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Jürgen Plieninger (26. Juni 2020). iRights.info: Screenshots verwenden. netbib. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/sav5