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FID BBI


Den Fachinformationsdienst Buch-, Bibliotheks- und Informationswissenschaft hatten wir wohl noch nicht, deshalb hier der Link. Interessant, die Quellen zu vergleichen mit den Quellen der alten ViFa b2i.de …


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (14. April 2020). FID BBI. netbib. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/satd


Autor: Jürgen Plieninger

Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, promovierter Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/

Ein Gedanke zu „FID BBI“

  1. In den FAQ https://katalog.fid-bbi.de/Content/faq steht ‘Das BBI-Portal ist im Aufbau und wird nach und nach um weitere Datenquellen ergänzt.’

    Vielleicht auch ein Grund weshalb das Portal noch nicht offensiv beworben wird. Beim DGI-Forum 2019 https://dgi-info.de/dgi-forum-wittenberg-2019-programm/ wurde das Portal vorgestellt und es wurde zum Testen aufgefordert. Hier die Aufzeichnung des Vortrags: https://www.youtube.com/watch?v=Hl1dO8wtxio Das Projekt als solches wurde 2017 beim DGI-Forum vorgestellt https://dgi-info.de/wp-content/uploads/2017/05/DGI-Forum_2017_FID_17-09-07.pdf. In den Folien werden auch die einzubindenden Quellen genannt.

    Es scheint keine Bereitstellung von lizenzierten elektronischen Ressourcen über den FID zu geben. Auch nicht für Mitglieder der privilegierten Nutzergruppe II. Das wäre jetzt aber in Corona-Zeiten und bei brachliegender Fernleihe schon sehr nützlich. Unter den ‘Datenquellen’ https://katalog.fid-bbi.de/Search/Sources befinden sich auch lizenzierungspflichtige. Ein Versuch in angemeldetem Zustand führt jedoch zur Anmeldeseite beim Anbieter. Das vom FID verfolgte Subsidiaritätsprinzip, dass dem angemeldeten Nutzer im ersten Schritt die Ressourcen seiner Heimateinrichtung anzubieten, um ihm danach, wenn dort kein Zugang geboten wird die Lizenzen des FID anzubieten scheint mir um den zweiten Schritt eingekürzt worden zu sein. Sicher bin ich mir da jedoch nicht. Die Nutzungsbedingungen sind da auch nicht sehr explizit.
    Im Jahresbericht 2018 der HAB sind über den FID getätigte Ausgaben für das Buch- und Bibliothekswesen ausgeweisen. Es ist allerdings aus der Aufstellung (aus S. 40) nicht ersichtlich, ob diese für Print- oder für elektronische Publikationen getätigt wurden. Bleibt also die Frage: Bietet der FID über das Portal lizenzierungspflichtige elektronische Ressourcen für angemeldete Benutzer?

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