Leistungsschutzrecht: Die geplante Zwickmühle mit Subventionen klappt nicht

Mittlerweile ist klar. wie die Verleger das geplant hatten: Google sollte für Einträge in seiner News-Suchmaschine zahlen müssen, um ein rechtliches “Diskriminierungsverbot” zu vermeiden. Scheinbar hatten die Verleger es nicht auf dem Schirm, dass Google wie in anderen Ländern dann seine News-Suchmaschine abschalten könnte und erwarteten wohl diese Subventionszahlungen, da Google die Eintragungen hätte machen müssen und qua Leistungsschutzrecht dazu verpflichtet wäre. Die Rechznung geht auch so nicht auf, heise.de meldet, dass im kommenden Medienstaatsvertrag eine Ausnahme von diesem “Diskriminierungsverbot” enthalten sei, so dass eine Pflicht, auf kostenpflichtigen Pressebeiträge hinweisen zu müssen, wohl nicht besteht. Die Verlegerlobby klagt über “das Ende des Urheberrechts” (siehe hier diesen FAZ-Artikel) und die VG Wort erweist sich einmal mehr als zuverlässiger Gefährte der Verlagswelt …
Kann man nur sagen: Halten wir uns an Journalisten und Autoren, die auf Qualität abheben (beispielsweise Riffreporter, übermedien.de und andere) und nicht an Verlage, die einfach automatisch abkassieren wollen – für Inhalte, die zusammengeschustert wurden. Über das, was dieses “Leistungsschutzrecht” schon alles an Schaden beispielsweise in der Blogwelt angerichtet hat, mag ich gar nicht nachdenken.


Autor: jplie

Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/

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