Aufsehen hat dieser Tweet des baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten erregt:
Bye bye #Twitter
BVerwGE 6 C 15.18: Aufsicht muss bei Verstoß nicht vorrangig gg Betreiber soz Netzwerk vorgehen – und kann daher kein Nutzer mehr sein@lfdi_bw betreibt diesen Account nicht länger u löscht ihn nach letztem Gespräch m Twitter (zu Art. 26 #DSGVO) am 31.1.2020 😢 pic.twitter.com/qVdXekQ4eH
— LfDI Baden-Württemberg (@lfdi_bw) December 30, 2019
Vielleicht ein wenig kryptisch? Eine Einordnung nimmt dieser Golem-Artikel vor. Aber nochmal zurück zum Tweet: Die Kommentare dazu sind auch sehr interessant!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (2. Januar 2020). Bye bye, Twitter und Facebook für Behörden? netbib. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/sar9
Ein Gedanke zu „Bye bye, Twitter und Facebook für Behörden?“