Eine schnelle Recherche in Archivalia offenbart: die Mehrheit der deutschen Staatsarchive ist beim Selbst-Fotografieren liberaler als die Handschriftenabteilungen größerer deutscher Altbestandsbibliotheken. Wer nennt weitere Gegenbeispiele?
In den meisten Handschriftenlesesälen größerer Bibliotheken dürfte noch Fotografierverbot herrschen, oder?
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