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EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unzulässig

Julia Reda (damals MdEP) hat es schon vor vier Jahren gesagt, dass das “Leistungsschutzrecht” (= der Wunsch der Zeitungsverleger, man möge es vergüten, wenn man auf ihre Erzeugnisse hinweist, und wenn es nur ein Schnipsel ist) “kaputt” sei. Wir haben damals diese Debatte unter dem Schlagwort “lsr” verfolgt. Jetzt hat der EUGh entschieden, dass Deutschland seiner Notifikationspflicht nicht nachgekommen ist und daher diese Rechtsvorschrift nicht gültig sei. [via golem.de] Leider dräut das europäische Recht am Horizon, das nur in nationale Gesetzgebung umgetopft wird, um dann erneut Forderungen in diese Richtung zu erheben.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (13. September 2019). EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unzulässig. netbib. Abgerufen am 24. April 2025 von https://doi.org/10.58079/sap2


Autor: Jürgen Plieninger

Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, promovierter Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/

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