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EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unzulässig

Julia Reda (damals MdEP) hat es schon vor vier Jahren gesagt, dass das “Leistungsschutzrecht” (= der Wunsch der Zeitungsverleger, man möge es vergüten, wenn man auf ihre Erzeugnisse hinweist, und wenn es nur ein Schnipsel ist) “kaputt” sei. Wir haben damals diese Debatte unter dem Schlagwort “lsr” verfolgt. Jetzt hat der EUGh entschieden, dass Deutschland seiner Notifikationspflicht nicht nachgekommen ist und daher diese Rechtsvorschrift nicht gültig sei. [via golem.de] Leider dräut das europäische Recht am Horizon, das nur in nationale Gesetzgebung umgetopft wird, um dann erneut Forderungen in diese Richtung zu erheben.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (13. September 2019). EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unzulässig. netbib. Abgerufen am 8. März 2026 von https://doi.org/10.58079/sap2


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