“Sieg für Datenschützer” tituliert die ARD-Tagesschau und der Beitrag endet (nach einem Hinweis, dass das Verfahren nun am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weiterläuft) mit dem Satz “Bis zu einem abschließenden Urteil können noch viele Monate vergehen.” Keine Panik also für Seitenbetreiber auf Facebook. Einordnende Texte von Thomas Schwenke findet man auf Allfacebook und auf heise.de.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (6. Juni 2018). EuGH-Urteil zu Facebook-Fanpages. netbib. Abgerufen am 20. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/saj5
Ein Gedanke zu „EuGH-Urteil zu Facebook-Fanpages“