Das Börsenblatt meldete Änderungen im Verwertungsgesellschaftsgesetz vom 15./16.12.. Rainer Kuhlen wies auf eine Einschätzung von Martin Vogel auf Perlentaucher hin, wo unter Punkt V. eine Interpretation gegeben wird, warum die Schrankenregelung von § 52a UrhsG so unpraktisch ausgeformt wird.
Das Börsenblatt meldete Änderungen im Verwertungsgesellschaftsgesetz vom 15./16.12.. Rainer Kuhlen wies auf eine Einschätzung von Martin Vogel auf Perlentaucher hin,
wo unter Punkt V. eine Interpretation gegeben wird, warum die Schrankenregelung von § 52a UrhsG so unpraktisch ausgeformt wird.
Autor: jplie
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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