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Copyrightgeschützte Gemeinfreiheit

Ich habe gerade lachen müssen, als ich in bildungsklick das Bild sah mit der Rechteangabe: Das Copyright-Zeichen und die Quelle pixabay, die dann auch, wenn man draufklickt, gleich die Information “Freie kostenlose Bilder” gibt. Ein solches Gewirre ist noch öfter zu sehen, wie z.B. bei diesem Beispiel eines Aufsatzes mit cc-Lizenz, das mir diese Woche … „Copyrightgeschützte Gemeinfreiheit“ weiterlesen

Ich habe gerade lachen müssen, als ich in bildungsklick das Bild sah mit der Rechteangabe: Das Copyright-Zeichen und die Quelle pixabay, die dann auch, wenn man draufklickt, gleich die Information “Freie kostenlose Bilder” gibt. Ein solches Gewirre ist noch öfter zu sehen, wie z.B. bei diesem Beispiel eines Aufsatzes mit cc-Lizenz, das mir diese Woche eine Kollegin zusandte. Praktisch besteht ja die Frage, was nun gilt, wenn ich etwas übernehmen möchte, ist es die cc-Lizenz, die wahrscheinlich von den Autoren eingefügt wurde oder das Copyright, das wahrscheinlich vom Verlagstemplate stammt?


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (7. Oktober 2016). Copyrightgeschützte Gemeinfreiheit. netbib. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/sa71


Autor: Jürgen Plieninger

Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/

Ein Gedanke zu „Copyrightgeschützte Gemeinfreiheit“

  1. Copyright und CC schließt sich nicht aus. Das beweist auch die Formulierung der CC-Lizenzen, dass man Urheberrechtsvermerke jeweils übernehmen soll.

    Nur bei Pixabay stellt sich in der Tat die Frage, ob es Inhaber urheberrechtlicher Ausschließlichkeitsrechte ist (dafür steht das (C) bei Institutionen üblicherweise).

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