“Studierende des Departments Information der HAW Hamburg haben im Rahmen des Seminars „Urheber- und Bibliotheksrecht unter Leitung von Prof. Dr. Ulrike Verch den Internetauftritt www.bibliotheksurteile.de erstellt. Es ist die erste Sammlung deutscher Gerichtsurteile zum Bibliotheksrecht, die frei im Netz zugänglich ist. Die Website ist seit Mai 2008 online und soll Bibliothekaren, Bibliotheksnutzern, Studierenden und weiteren … „Bibliotheksrecht“ weiterlesen
“Studierende des Departments Information der HAW Hamburg haben im Rahmen des Seminars „Urheber- und Bibliotheksrecht unter Leitung von Prof. Dr. Ulrike Verch den Internetauftritt www.bibliotheksurteile.de erstellt. Es ist die erste Sammlung deutscher Gerichtsurteile zum Bibliotheksrecht, die frei im Netz zugänglich ist. Die Website ist seit Mai 2008 online und soll Bibliothekaren, Bibliotheksnutzern, Studierenden und weiteren Rechtsinteressierten Hilfe im Umgang mit bibliotheksrechtlichen Fragen bieten.”
[Hinweis von Klaus Noway in der Gruppe “Bibliothekare, FAMIS, Archivare und Dokumentare” auf Facebook]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (8. August 2016). Bibliotheksrecht. netbib. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/sa5m
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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“Einiges” ist ja ein hübscher unbestimmter, auslegungsbedürftiger Begriff. Können wir uns darauf verständigen, dass darunter “mehr als eine” Entscheidung zu verstehen ist? 🙂 Da bin ich aber mal gespannt.
Ähm, das war doch irgendwie schon 2008 klar, dass das Augenwischerei ist. Wenn das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung zu Überstunden macht, ist es doch in 99,9999999 Prozent der Fälle völlig schnuppe, ob das jetzt einen Bibliothekar oder einen Hausmeister betrifft. Da wird doch über Rechtsfragen entschieden und nicht über “Bibliotheksrecht” Warum ist das jetzt eine Meldung wert? Sommerloch? 🙂
Hm. Einiges Spezifische zu Bibliotheken ist ja doch drin, siehe das Archiv. Für mich war relevant, ob es auch weiter ergänzt wurde. Ich habe es als eine Möglichkeit gesehen, aktuellere Inhalte zu bekommen, wie es die “Entscheidungssammlung zum Bibliotheksrecht” (2. Aufl., 2003) bietet.